Raumluft- und Kältetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-B-0831
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 83851145
Fax: +49 30 / 838451145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Raumluft- und Kältetechnische Anlagen
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Touristische Erschließung des Botanischen Museums
GRW-Infra 09/18, Bafa-Projekt-Nr.48/11/5009,
hier: Lieferung und Montage von Kälte- und Raumlufttechnischen Anagen
14195, Berlin Dahlem, im Ortsteil Berlin Steglitz-Zehlendorf
Für die neue Medientechnik der Ausstellungsfläche werden neue Technikräume mit Medienschränken im Gebäude errichtet bzw. Elt-Räume mit weiteren Geräten bestückt, so dass diese Räume gekühlt werden müssen.
Die im Bauvorhaben umzubauenden WC-Bereiche im Sockelgeschoß sind fensterlos, so dass diese mit einer mechanischen Abluftanlage versehen wird, die die Abluft über Dach führt. Das nicht direkt an die weiteren WC-Bereiche anschließende barrierefreie WC wird mit einem Wandfortluftautomat entlüftet, welcher durch die Außenwand entlüftet.
Umfang:
1 Rohrventilator DN200, 45 m Wickelfalzrohr DN100-200, 1 BSK, 1 Wandfortluftautomat, 1 Flach-Radialventilator, 3 Power-Inverter 5,0 und 6,0 kW, einschl. Auffangwannen, Kondensatpumpen, ca. 100 m Kältemitteldoppelleitungen 6-16 mm, ca. 290 m Elektroleitungen zwischen den Geräten, 13 Brandschotts
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und
Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union
2. Nachweis der Eintragung in das Gewerbezentralregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder
Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung“ abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige
Nachweise unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen
und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt V 238 F liegt
den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung
des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des
Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom
1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/ jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die
Vergabeplattform des Landes Berlin unter
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die
Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich
und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose
Registrierung auf der Internetseite
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit
der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich
eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie
z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten
Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vob/index.shtml
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vob/index.shtml
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, — § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, — § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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