Herstellung und Lieferung von 66.000 Münzetuis und einer Mindestmenge von 70.000 Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 mit Optionen für die Jahre 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-48/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von 66.000 Münzetuis und einer Mindestmenge von 70.000 Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 mit Optionen für die Jahre 2023 bis 2025
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Mindestmenge von 66.000 Stück Münzetuis (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) und einer Mindestmenge von 70.000 Stück Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich der Layouterstellung für die Papierbanderolen, für die 20 Euro-Goldmünze vergeben.
Darüber hinaus kann für das Jahr 2023 optional die Herstellung und Lieferung von bis zu weiteren 50.000 Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Für die Jahre 2024 und 2025 kann bei den Münzetuis eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu je 70.000 Stück (von bis zu 140.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Bei den Papierbanderolen kann eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu 70.000 Stück (von bis zu 140.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich einer jährlichen Layouterstellung für die Papierbanderolen, abgerufen werden .
Darüber hinaus kann für die Jahre 2024 und 2025 jährlich optional die Herstellung und Lieferung von bis zu je 50.000 Stück Münzetuis und Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Die Münzetuis und Papierbanderolen für die Lieferjahre 2023 bis 2025 sind an den Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden, zu liefern.
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Mindestmenge von 66.000 Stück Münzetuis (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) und einer Mindestmenge von 70.000 Stück Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich der Layouterstellung für die Papierbanderolen, für die 20 Euro-Goldmünze vergeben, zzgl. Optionen für die Jahre 2023 (nur Papierbanderolen) bis 2025.
Für das Jahr 2023 kann optional die Herstellung und Lieferung von bis zu weiteren 50.000 Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Für die Jahre 2024 und 2025 kann bei den Münzetuis eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu je 70.000 Stück (von bis zu 140.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Bei den Papierbanderolen kann eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu 70.000 Stück (von bis zu 140.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich einer jährlichen Layouterstellung für die Papierbanderolen, abgerufen werden .
Darüber hinaus kann für die Jahre 2024 und 2025 jährlich optional die Herstellung und Lieferung von bis zu je 50.000 Stück Münzetuis und Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von 66.000 Münzetuis und einer Mindestmenge von 70.000 Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 mit Optionen für die Jahre 2023 bis 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.