Digitalisierung DFG-Förderakten Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2023_I-IM_EU4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.dfg.e-va.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.dfg.e-va.eu?tid=0bd6aad4e9fcf2bb922721d9c12903bb
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.dfg.e-va.eu?tid=0bd6aad4e9fcf2bb922721d9c12903bb
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://bieterportal.dfg.e-va.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: unterschiedliche
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: unterschiedliche

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung DFG-Förderakten

Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2023_I-IM_EU4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79999100 Scanning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aus Gründen der Bestandserhaltung und zur Erleichterung der Nutzung soll ausgewähltes, unikales Archivgut der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), das bisher beim Bundesarchiv in Koblenz (BArch) aufbewahrt wurde, digitalisiert werden. Die DFG hat in der Vergangenheit Förderakten der frühen 70er bis 00er Jahre dem BArch übergeben, um sie dort der historischen Wissenschaftsforschung zugänglich zu machen. Die Akten sollen nun im Verfahren des ersetzenden Scannens digitalisiert werden. Vertragsgegenstand ist es im Kern, etwa 210.000 Förderakten der DFG zu digitalisieren. Darüber hinaus sind Aufgaben der Logistik (Transport der Akten) sowie der Aufbereitung, Lagerung und der abschließenden Vernichtung der Akten Vertragsgegenstand.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
79995100 Archivierung
72252000 Datenarchivierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplan - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit / Gewichtung: 12.5
Qualitätskriterium - Name: Projektplan - Effizienz der dargelegten Maßnahmen / Gewichtung: 12.5
Qualitätskriterium - Name: Projektplan - Passfähigkeit auf die Spezifika der DFG / Gewichtung: 12.5
Qualitätskriterium - Name: Projektplan - Gesamteindruck / Gewichtung: 12.5
Kostenkriterium - Name: Bewertungspreis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Unternehmensdarstellung: Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. Gründungsjahr, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten.

Die Unternehmensdarstellung sollte max. zwei DIN A4 Seiten umfassen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.

Sollten für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer eingesetzt werden, z. B. für die Transportleistungen, muss der Versicherer bestätigen, dass auch die Tätigkeiten, die der Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung für den Auftraggeber erbringt, von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers umfasst sind.

Andernfalls muss das von ihm beauftragte Transportunternehmen über eine geeignete Transportversicherung in o. g. Höhe verfügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 2: Die Versicherungssumme muss mindestens 3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie den Verlust der Sache betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

4. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)

5. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber in jedem Fall für die Bieterin oder den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

6. Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistung, des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden (inkl. Angabe der Ansprechpartner und Kontaktdaten).

Geeignet ist eine Referenz, wenn die Leistungserbringung innerhalb des Dreijahreszeitraums liegt und Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie sich auf die Digitalisierung von Papierdokumenten bezieht, die in Form von Akten vorgelegt wurden. Besonders einschlägig wären Referenzen auf Projekte des ersetzenden Digitalisierens, die also auch Leistungspakete wie Lagerung und anschließende Vernichtung der Akten umfassen.

7. Auftragsverarbeitung: Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer ist zwischen der DFG und dem Unternehmen, das den Zuschlag erhält, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) abzuschließen. Dies geschieht auf Grundlage des beiliegenden Entwurfs (Anhang C1). Die darin genannten datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.

Hierfür sind folgende Angaben in den Anlagen zum Auftragsverarbeitungsvertrag zu machen und mit dem Angebot einzureichen:

a. Orte der Datenverarbeitung

Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 3 (Orte der Datenverarbeitung beim Auftragsverarbeiter) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1). Alle die DFG-Akten betreffenden Daten und deren Datenverarbeitung und Datenspeicherung sind ausschließlich nur im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft (Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) zulässig.

b. Nennung der Ansprechpartner

Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 4 (Ansprechpartner und Weisungen des Verantwortlichen) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).

c. Konzept zum Datenschutz und zur Datensicherheit

Vorlage eines Datenschutzkonzepts, das gemäß Art. 28 DSGVO hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Dies beinhaltet auch die Vorlage eines IT-Sicherheits- sowie Transportsicherheitskonzepts, das den Anforderungen des Art. 32 DSGVO zum Schutz von schützenswerten Daten und personenbezogenen Daten genügt.

Alle die DFG-Akten betreffenden Daten und deren Datenverarbeitung und Datenspeicherung sind ausschließlich nur im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft (Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) zulässig. Der Zugriff auf die Daten ist nur dem mit der DFG und dem BArch abgestimmten Personenkreis gestattet.

Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 5 (technisch-organisatorische Maßnahmen) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).

d. Ggf. Nennung der weiteren Auftragsverarbeiter

Falls Sie weitere Auftragsverarbeiter einsetzen, nennen Sie bitte Name und Anschrift der weiteren Auftragsverarbeiter, Gegenstand der Unterbeauftragung, sowie optional das Datum des Vertrags zur Unterbeauftragung.

Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 6 (weitere Auftragsverarbeiter) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).

8. Konzept gemäß TR-RESISCAN (BSI): Vorlage eines Konzepts, das den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Projekte des ersetzenden Scannens (mit anschließender Vernichtung der digitalisierten Akten) entsprechend des sehr hohen Schutzbedarfsniveaus nach TR-RESISCAN genügt.

9. Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Zertifizierung nach BSI TR-RESISCAN, ISO 9001, ISO 27001 oder gleichwertig).

Für die angegebenen Zertifizierung kann auch ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden. Sollte der Bieter einen gleichwertigen Nachweis vorlegen, hat er dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen.

10. Ansprechperson: Bitte nennen Sie uns Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für die Gesamtkoordination verantwortlichen Ansprechperson.

11. Startdatum: Die Leistung startet möglichst unmittelbar nach Zuschlag. Bitte nennen Sie in Ihrem Angebot das Ihnen mögliche Startdatum.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 6: Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.

Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023