Forum Digitale Technologien (FDT) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forum Digitale Technologien (FDT)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, den Transfer von Forschungsergebnissen aus Projekten des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ in die Wirtschaft und insbesondere hin zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu beschleunigen und die Verwertungsperspektiven entsprechender Projekte gleichsam zu stärken. Berücksichtigt werden sollen darüber hinaus die Forschungsergebnisse weiterer thematisch angrenzender Projekte des BMWK (z. B. GAIA-X-Förderwettbewerb o. ä.) und gegebenenfalls anderer Ressorts.
Das BMWK beabsichtigt den Betrieb des Projektbüros (Los 1) und die Bereitstellung und den Betrieb des Showrooms (Los 2) des „Forums Digitale Technologien“ (FDT) an einen oder zwei Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Betrieb des Projektbüros
Geschäftssitz des Auftragnehmers/Projektbüro
Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umfasst die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im vorwettbewerblichen Bereich. Ziel ist es, Zukunftsthemen der Digitalwirtschaft frühzeitig aufzugreifen und den Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen hin zu marktorientierten Spitzentechnologien mit hohem Anwendungspotenzial zu forcieren.
Die Maßnahme „Forum Digitale Technologien“ ergänzt die Verwertungs- und Transferaktivitäten der unter dem Mantel des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ gebündelten Technologieprogramme (aktuell: GreenTech-Innovationswettbewerb, Innovationswettbewerb Künstliche Intelligenz, Edge Datenwirtschaft, Schaufenster Sichere Digitale Identitäten, 5G-Campusnetze, IKT für Elektromobilität, SmartLivingNext, Quanten-Computing Anwendungen für die Wirtschaft).
Das Forum Digitale Technologien unterstützt den Einsatz innovativer digitaler Technologien zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den jeweiligen Anwendungsbereichen mit spezifischen Transfer- und Vernetzungsmaßnahmen. Durch die Vernetzung von Technologieexperten, Anwenderverbänden und -unternehmen, Multiplikatoren wie den IHKs, Wissenschaft und Politik sollen der Rahmen für eine beschleunigte Anwendung innovativer, digitaler Technologien und, darauf basierend, die Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle unterstützt werden. Zwecks Veranschaulichung sollen Ergebnisse aus o. g. Projekten anhand konkreter Anwendungsbeispiele im Showroom des FDT praktisch demonstriert werden. Nähere Informationen zu den Technologieprogrammen des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ des BMWK sind der Webseite www.digitale-technologien.de zu entnehmen.
Zu den Kernaufgaben des ersten Loses des Auftrags gehören die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate.
Mit Ausnahme des Eignungskriteriums „Erfahrung“ handelt es sich bei allen Eignungskriterien um Ausschlusskriterien, d.h. es wird nur geprüft, ob das Erfüllen der entsprechenden Mindestanforderung wie gefordert belegt ist. Bewerber, bei denen das nicht der Fall ist, werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Bei dem Kriterium „Erfahrung“ handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
ein Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
1. Der Bewrber soll über hinreichende Erfahrung in der wissenschaftlichen Analyse und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und in der Verwertung der Technologieprojekte im Bereich digitaler Technologien verfügen. Dazu zählen der Nachweis des Netzwerks in Wirtschaft, Verbänden, Kammern und Wissenschaft, insbesondere in den relevanten Anwendungsdomänen digitaler Technologien.
2. Zudem soll der Bewerber Erfahrungen in der zielgruppenspezifischen Kommunikation von öffentlich geförderten Projekten nachweisen.
3. Außerdem soll der Bewerber Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden nachweisen.
Referenzen über zwei Aufträge in jedem der vorgenannten Bereiche. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 31. März 2018 erbracht worden sein.
Für Los 1 müssen somit 6 Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die mehrere Referenzbereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder zwei Referenzbereiche abdecken. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung zulassen.
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einord-nung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Aus der Punktzahl der geeigneten Bewerber wird deren Rangfolge ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bereitstellung und Betrieb des Showrooms
Geschäftssitz des Auftragnehmers/Showroom
Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umfasst die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im vorwettbewerblichen Bereich. Ziel ist es, Zukunftsthemen der Digitalwirtschaft frühzeitig aufzugreifen und den Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen hin zu marktorientierten Spitzentechnologien mit hohem Anwendungspotenzial zu forcieren.
Die Maßnahme „Forum Digitale Technologien“ ergänzt die Verwertungs- und Transferaktivitäten der unter dem Mantel des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ gebündelten Technologieprogramme (aktuell: GreenTech-Innovationswettbewerb, Innovationswettbewerb Künstliche Intelligenz, Edge Datenwirtschaft, Schaufenster Sichere Digitale Identitäten, 5G-Campusnetze, IKT für Elektromobilität, SmartLivingNext, Quanten-Computing Anwendungen für die Wirtschaft).
Das Forum Digitale Technologien unterstützt den Einsatz innovativer digitaler Technologien zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den jeweiligen Anwendungsbereichen mit spezifischen Transfer- und Vernetzungsmaßnahmen. Durch die Vernetzung von Technologieexperten, Anwenderverbänden und -unternehmen, Multiplikatoren wie den IHKs, Wissenschaft und Politik sollen der Rahmen für eine beschleunigte Anwendung innovativer, digitaler Technologien und, darauf basierend, die Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle unterstützt werden. Zwecks Veranschaulichung sollen Ergebnisse aus o. g. Projekten anhand konkreter Anwendungsbeispiele im Showroom des FDT praktisch demonstriert werden. Nähere Informationen zu den Technologieprogrammen des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ des BMWK sind der Webseite www.digitale-technologien.de zu entnehmen.
Die Kernaufgaben des zweiten Loses des Auftrags sind die Bereitstellung der Räumlichkeiten für den Showroom inklusive angemessener IKT- und Präsentationsausstattung, um die relevanten Leistungspakete professionell durchführen zu können und die Bereitstellung von Personal zum Betrieb des Showrooms.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate
Mit Ausnahme des Eignungskriteriums „Erfahrung“ handelt es sich bei allen Eignungskriterien um Ausschlusskriterien, d.h. es wird nur geprüft, ob das Erfüllen der entsprechenden Mindestanforderung wie gefordert belegt ist. Bewerber, bei denen das nicht der Fall ist, werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Bei dem Kriterium „Erfahrung“ handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
ein Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
1. Der Bewerber soll Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement nachweisen.
2. Der Bewerber soll Erfahrungen in der Betreuung von Ausstellungen nachweisen.
Referenzen über zwei Aufträge in jedem der vorgenannten Bereiche Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 31. März 2018 erbracht worden sein.
Für Los 2 müssen somit 4 Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die mehrere Referenzbereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder zwei Referenzbereiche abdecken. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung zulassen.
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einord-nung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Aus der Punktzahl der geeigneten Bewerber wird deren Rangfolge ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Bewerbungs-/Angebotsfrist ist. [Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.]
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von [Betrag gelöscht] Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Ausreichendes Personal
Mindestens 10 (Los 1) bzw. 6 (Los 2) fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Erfahrung
siehe Angaben bei Los 1 und 2, der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt. Zwei Vordrucke zur Wahl.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Technische Ausrüstung Los 2: Vorhandensein der Technischen Ausrüstung für den Showroom gemäß Leistungsbeschreibung AP 3.1.
Beleg: formfreie Eigenerklärung mit dem obenstehenden Inhalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an [gelöscht] ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.“