Übernachtungskontingente für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Informationsfahrten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach Berlin für das Jahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00003#0012
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernachtungskontingente für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Informationsfahrten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach Berlin für das Jahr 2024
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2.500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120.000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis drei Nächte -abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis- in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2024, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Berlin
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2.500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120.000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis drei Nächte -abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis- in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2024, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse: http://www.bundespresseamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.