Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#001
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: BerlinBerlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186157479
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge"
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
Dienstsitz des Auftragnehmers
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.