Generalplanerleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses - VOEK 090a-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 090a-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses - VOEK 090a-23
Der Auftrag umfasst Generalplanerleistungen in den folgenden Leistungsbereichen: 1) Objektplanung, 2) Tragwerksplanung, 3) Freianlagenplanung, 4) Planung Technische Ausrüstung, 5) Bauphysik, 6) Brandschutz.
Es handelt sich dabei um Erbringung der Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 3.
Mit der obtionalen Erweiterung der Leistungsstufe 2 gem. GP-Vertrag für Leistungen der Phasen 4-7 sowie der Leistungsstufe 3 für Phasen 8-9.
Am Müllerwäldchen, Mainz-Gonsenheim
Generalplanerleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses - VOEK 090a-23
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Bewertungsmatrix der Eignungskriterien beschrieben - siehe Anlage OOa. Bewerberinformationen.
siehe II.1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Die dem Teilnahmeantrag beigefügten Erklärungen und Nachweise müssen zwingend in der in dieser Bekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,
2. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten-/ Ingenieurkammer oder für ausländische Bewerber den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung,
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung),
4. ggf. unterzeichnete Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung.
Zugelassen wird, wenn der Durchschnitt der Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 300.000,00 € entspricht. Bei Planungsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Sollte der Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllen, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Gewertet werden die Referenzen gemäß nachfolgender Tabelle in der Anlage Bewerbungsbogen. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten,
übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“