Projektcontrolling | CVK | DHZC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling | CVK | DHZC
Das Land Berlin, die Charité und das Deutsche Herzzentrum Berlin haben die herzmedizinischen Einrichtungen der beiden Häuser zum 01.01.2023 im Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) unter besonderer Beteiligung des DHZB vereint. Als eine zentrale Erfolgsvoraussetzung ist die Errichtung eines zukunftsweisenden Neubaus als „Digitale Modellklinik“ am Charité Campus Virchow-Klinikum (CVK) geplant.
Für die Baumaßnahme soll ein effektives, begleitendes Prozesscontrolling (Projektcontrolling) etabliert werden. Eine der Aufgaben des Controllings ist die regelmäßige Berichterstattung an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) sowie den Aufsichtsrat und den Vorstand der Charité.
Für die erforderlichen Leistungen des Projektcontrollings sucht die Charité, einen geeigneten Vertragspartner.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind sowohl das bauwirtschaftliche als auch das baufachliche Controlling auf Grundlage der geprüften und genehmigten Bauplanungsunterlagen bis zur Abnahme aller Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus DHZC beauftragt wurden bzw. noch werden, längstens jedoch bis fünf Jahre nach Nutzungsaufnahme in allen Funktionsbereichen voraussichtlich im 4. Quartal 2028.
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektcontrolling | CVK | DHZC
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs.1 Nr. 2 und 4 VgV aufgehoben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]