Rahmenvertrag für Serviceleistungen an Deutz-Motoren Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65789
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Serviceleistungen an Deutz-Motoren
Serviceleistungen an Deutz-Motoren für DB Bahnbau Gruppe
Serviceleistungen an Deutz-Motoren
Der geschätzte Wert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 8 Jahren abgerufen wird (Schätzwert), beträgt 3.200.000,00€
Es handelt sich bei den hier festgelegten Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Lieferant ist die einzig zertifizierte Vertragswerkstatt des Originalherstellers Deutz in der Region Sachsen-Anhalt/Magdeburg.
- Bezug von Originalersatzteilen ab Lager
- notwendigen Qualifikationen, Dokumentationen und Befähigungen des Servicepersonals
- notwendige Diagnosesoftware mit entsprechenden Schutzrechten
- Software - Updates des Motorenherstellers
- Prüfung/Abarbeitung von Gewährleistungsansprüchen an den Motorenhersteller
- Notdienst bei Störungen mit Reaktionszeiten bis max. 12 Stunden
- Notdienst 24/7
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Serviceleistungen an Deutz-Motoren
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.