Qualifizierungssystem Bauüberwachung und Bodenmanagement für die Bodenentsorgung [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 027_204
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Bauüberwachung und Bodenmanagement für die Bodenentsorgung [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Im Zuge der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetztes durch die U-Bahn-Linie U5 fallen erhebliche Bodenmengen an. Im Zuge eines Bodenmanagements und einer Bauüberwachung ist eine ordnungsgemäße Entsorgung der Böden gutachterlich zu begleiten.
Auszuführende Leistungen:
- Archivarbeit (Durcharbeitung der vorhanden geotechnischen Berichte, Schadstoffgutachten und Bodenmanagementkonzepte sowie Genehmigungen zu Bodenumschlagsflächen (BUF) und Verfüll- und Ablagerungsstandorten für mineralische Abfälle hinsichtlich Bodenentsorgung)
- Durchführung von Koordinationen und Abstimmungen mit den Abfall-/Bodenmanager des Generalunternehmers
- Unterstützung bei der Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen aus den vorhandenen Bodenmanagementkonzepten
- Überwachung von Rasterbeprobungen mittels Kleinbohrungen in den geplanten offenen Baugruben
- Herstellern von Mischproben für eine Einstufung nach LAGA M 20 sowie Erweiterungsparameter nach Deponieverordnung sowie zukünftig auch nach ErsatzbaustoffV
- Überstellung von Mischproben in ein chemisch-analytisches Labor
- Bewertung der Analyseergebnisse und Einstufung/Deklaration der Böden für eine Entsorgung
- Überwachung des Betriebes von Bodenumschlagsflächen (BUF) im Hamburger Stadtgebiet mit einer Entfernung von max. 30 km zur geplantem U-Bahnlinie
- Durchführung von Haufwerksbeprobungen nach LAGA PN 98
- Erstellen von Abfallbilanzen und Berichtswesen zur Bodenentsorgung
- Abstimmungen mit den zuständigen Behörden (BUKEA usw.) und Durchsetzung der Auflagen aus den BImSchG-Genehmigungen für die BUF.
- Abstimmungen mit den Bewirtschaftern der Bodenumschlagsflächen und Überprüfung des Betriebes und der Betriebshandbücher
- Erstellung von Jahresberichten zum Betrieb der BUF gemäß BImSchG-Genehmigung und Weiterleitung an die BUKEA
- Nach Einführung der Mantelverordnung: Klassifizierungen und Deklarationen von mineralischen Ersatzbaustoffen und Abfällen nach MantelV (ErsatzbaustoffV)
- Erstellung von Bodenmanagementkonzepten für den U-Bahnbau U5-Mitte einschließlich Vorschlägen zu Entsorgungswegen-/stätten
- Suche und Evaluierung von Bodenumschlagsflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1 Nachweis über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium)
2 Nachweis über die Eintragung in das
Gewerbezentralregister (fakultatives Ausschlusskriterium)
3 Nachweis der vollständigen Entrichtung
von Steuern und Abgaben (Ausschlusskriterium)
4 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §123/§124 GWB vorliegen (fakultatives Ausschlusskriterium)
5 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (>=EUR 2.000.000 pro Schadensfall) (Ausschlusskriterium)
6 Mindestumsatz von Durchm.1,5 Mio. EUR/a der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium)
7 Mindestanzahl von Durchm.20 Mitarbeitern der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium)
8 Verfügbarkeit innerhalb von max. 4 Std. in Sonderfällen/Notfällen im Raum Hamburg (Ausschlusskriterium)
9 Nachweis der Qualifikation Dipl.-Geol., Dipl.-Ing. Tiefbau, Umwelttechnik, Geotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung mit der Kopie eines entsprechenden Nachweises sowie Nachweis von einschlägiger Berufserfahrung.
10 Nachweis Personal über Eignung Probenahme nach LAGA PN98
11 Der Bieter hat darzulegen, dass er sich mit der neu eingeführten MantelV auseinandergesetzt hat und zukünftig in der Lage ist Klassifizierungen und Deklarationen nach MantelV (ErsatzbaustoffV) durchzuführen.
12 Nachweis von Erfahrungen mit der Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste) in den letzten 8 Jahren mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (Ausschlusskriterium)
13 Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten mit Erfahrungen zu Bodenmanagement und Bauüberwachung hinsichtlich Bodenaushub im innerstädtischen Bereich mit norddeutschen Baugrundverhältnissen in tiefen Baugruben inklusive Schlitzwandaushub und Rückständen bei DSV-Injektionen sowie geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Durchm. > 6 m).
Zusätzlich Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse (Ausschlusskriterium).
- zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
- zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
- zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Beschreibung und Auflistung vorliegen, und inhaltliche Prüfung.
- zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 11. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
- zu 12. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
- zu 13. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung, ,
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Bauleistungen Bohrungen und Sondierungen für Baugrundaufschlüsse ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9), Ziffern 8 (Referenzen) erfüllt.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36J4F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]