Abbruch- und Rückbauarbeiten - Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: B17013-3003100-001-394-05
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Rückbauarbeiten - Schadstoffsanierung
Die Gesamtmaßnahme beinhaltet die Teilsanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Verwaltungsgebäudes in der Bismarckstraße 48 in 10627 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.
Es sind umfängliche Sanierungsmaßnahmen im und am Gebäude geplant. Die Maßnahmen werden während des laufenden Betriebs ausgeführt. An die Bauabschnitte angrenzende Bereiche werden während der Baumaßnahme weiter für die Büroarbeit genutzt. Daraus resultieren Besonderheiten im Bauablauf, insbesondere lärmfreie Zeiten, die berücksichtigt werden müssen.
Ausgeschrieben werden hier Rückbauarbeiten. Es handelt sich unter anderem um den Rückbau und die Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauteilen und Materialien.
Bismarckstr. 48, 10627 Berlin
Rückbau und Schadstoffsanierung
Einrichten der Baustelle durch Stellen von Staubschutzwänden und Einrichten von Schwarzbereichen für den Rückbau von Schadstoffhaltigen Stoffen (Bodenbeläge, Kleber, Bodenaufbauten, Deckenbekleidungen, Wandbekleidungen).
Wesentliche Leistungen (Aufgeteilt auf drei Bauabschnitte):
- Mehrfaches Einrichten, Umbauen und Rückbauen von Schwarzbereichen zur Schadstoffsanierung inkl. Schutz vorh. Bauteile,
- ca. 1.600m2 Abbruch und Rückbau von schadstoffhaltigen Bodenbelägen (Parkett, Linoleum, PVC und Teppich auf Verlegeplatten) und Bodenaufbauten (PAK-belasteter Asphaltestrich und Kleber, HWL-Trittschalldämmung, tlw. Zementestrich) sowie abfräsen von Asbestanhaftungen in Teilbereichen,
- ca. 600m2 Rückbau von schadstoffhaltigen KMF-Decken und Deckenplatten (alte Mineralwolle),
- Abtransport und Entsorgung aller vorgenannten abgebrochenen Baustoffe und Materialien.
An die Bauabschnitte angrenzende Bereiche werden während der Baumaßnahme weiter für die Büroarbeit genutzt. Daraus resultieren Besonderheiten im Bauablauf, insbesondere lärmfreie Zeiten, die berücksichtigt werden müssen (detailliertere Angaben siehe Leistungsverzeichnis) .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters bzw. des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Personals (für den Aufsichtsführenden und seinen Stellvertreter):
- Nachweis Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (ehem. TRGS 524 / BGR 128) für den Aufsichtsführenden und seinen Stellvertreter.
- Nachweis Fachkunde nach TRGS 521 für den Aufsichtsführenden und seinen Stellvertreter.
- Nachweis der Fachkunde gem. Modul Q1E nach TRGS 519 Anlage 10 für das gewählte BT – Verfahren oder Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4 für den Aufsichtsführenden und seinen Stellvertreter.
B) Referenzen:
Die Angaben zum Nachweis der Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bieterbogen zu erklären. Der Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmens ist anhand von jeweils mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz PRO SCHADSTOFFART für Abbruch- u. Sanierungsarbeiten mit alter Mineralwolle, mit PAK-belasteten Materialien und mit Asbestbelasteten Materialien mittels emissionsarmer Verfahren zu erbringen. Referenzen mit Angabe AG mit Ansprechpartner, Angabe Leistungszeitraum, Auftragssumme und Kurzbeschreibung sowie Angabe der Schadstoffarten.
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn es sich um Rückbau- und Sanierungsarbeiten handelt, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, hier:
- Nachweis über ein, innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossenes, vergleichbares Referenzprojekt (Gebäudesanierung) mit Rückbau-, Sanierungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF), mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto,
- Nachweis über ein, innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossenes, vergleichbares Referenzprojekt (Gebäudesanierung) mit Rückbau-, Sanierungsarbeiten mit PAK-belasteten Materialien, mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
- Nachweis über ein, innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossenes, vergleichbares Referenzprojekt (Gebäudesanierung) mit Rückbau-, Sanierungsarbeiten mit Asbestbelasteten Materialien mittels emissionsarmer Verfahren gem. TRGS 519, Abs. 2.9 und Abs. 15 / DGUV 201-012 (BGI 664 - BT V17, BT 33 oder BT 40), mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
- Die vorgenannten Referenzen können sowohl in einem oder auch in separaten Referenzprojekten nachgewiesen werden. Es muss jedoch mindestens eines der Referenzprojekte im laufenden Betrieb des Sanierungsobjekts durchgeführt worden sein.
C) gefährliche Abfälle:
- Die Eigenschaft als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist ein Eignungskriterium. Mit dem Angebot ist ein gültiger Zertifizierungsnachweis als Entsorgungsfachbetrieb für laut Formblatt 1 vorgesehenen Transporteur und Verwerter/ Beseitiger der Abfälle mit gefährlichen Stoffen für die im Formblatt 1 angekreuzten Abfallschlüssel vorzulegen. Die Vorlagepflicht entfällt, wenn die Vergabestelle entweder den Zertifizierungsnachweis direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat erhalten kann oder bereits im Besitz dieses Nachweises ist. Eine Ausnahme von der Vorlagepflicht ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mitgeteilt wird, über welche Datenbank entsprechende Zertifizierungsnachweise abrufbar sind oder im Rahmen welcher Vergabeverfahren (einschließlich der Angabe der Vergabenummer) Zertifizierungsnachweise bereits vorgelegt worden sind.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 30.05.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland