2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Auf Grund von neuer Anforderungen hinsichtlich der Weiternutzung von
Gebäudeteilen im Bereich "Randbau Nord" sowie zusätlichen
Anforderungen der Weiternutzung der "DB Lounge" sind Anpassungen
an den Versorgungsleitungen (u.a. elektrisch, klimatechnisch,
bandschutztechnisch…) notwendig. NT7
Nachdem die gesamten
Anpassungen der Vorsorgungsleitungen im Projekt VE28k angesiedelt
sind, ist eine Herauslösung der Anpassung für diese einzelnen Bereiche
nicht möglich. Ein Inselbetrieb ist hier nicht möglich, da diese Bereiche
nicht mehr funktionsfähig wären. Auf Grund dieser Komplexität können
die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden und es ist damit
unabdingbar, dass hier die gleiche BÜW tätig ist.