Maler, Brehmweg 62 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 074-23 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler, Brehmweg 62
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Für die Grundschule ist ein dreigeschossiger Neubau geplant, der zukünftig Platz für eine Ganztagsfläche mit Mensa und 8 Klassen inkl. Differenzierungs- und Lernfläche bieten soll. Er ist in Massivbauweise als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken, vorgehängter Holzfassade und begrünten Flachdächern vorgesehen. Das Gebäude hat die Abmessungen ca. 19,33m x 29,92m und hat einen Gebäudeausschnitt im Eingangsbereich im EG. Die Brutto-Grundfläche beträgt 1.701,8m² (EG 555,5m² bzw. 1.-2. Obergeschoss jeweils 573,15m²).
Die Baustelle ist über die Högenstraße anfahrbar.
Hier: Maler
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Brehmweg 62, 22527 Hamburg
Maler
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Juli 2024, Fertigstellung ca. Mai 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der
Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand
abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen
Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der
Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau
oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge
(gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine
Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen
Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate)
beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers,
zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht
älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die
zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als
Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der
Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der
Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten
fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei
Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die
Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9.
April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche
Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit
russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es
verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis
f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie
2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der
Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen,
Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile
zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a
genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von
Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert
sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach
Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht.
Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur
Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-
Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A
erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und
fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die
fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe.
Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe System bereitgestellten Öffnungsprotokoll. Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und – Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird
ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich
ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]