Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_301_LAF II
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 070-206066)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Unterkünfte der Geflüchteten, Asylbegehrenden und anderer Personengruppen des Landes Berlin abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge ist der Sicherheitsdienstleister u. a. für die Sicherung und den Schutz der Unterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm-und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr), mit Angaben zu:
- durchschnittliche Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job
- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl an Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz VZÄ in dem Unternehmen, entsprechend Art 5 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EC, in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Angaben getrennt pro
Jahr), mit Angaben zu
- durchschnittliche Anzahl Vollzeitäquivalente,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job
- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
zu 3.:
Das Unternehmen muss in den letzten drei Jahren pro Jahr mindestens 300 Wachpersonen in Vollzeit, Teilzeit oder Midi-Job dauerhaft beschäftigt haben.
zu 3.:
Das Unternehmen muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich pro Jahr mindestens 200 Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz beschäftigt haben.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 26.10.2023, jedoch nicht vor Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 25.10.2025.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 26.10.2023, jedoch nicht vor Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 25.10.2025.
Auf Angebote, die gemäß der Anlage Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote insgesamt weniger als 500 Punkte erzielt haben, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.