ITDZ Berlin: RV Virenschutz Exchange Referenznummer der Bekanntmachung: 004_2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ITDZ Berlin: RV Virenschutz Exchange

Referenznummer der Bekanntmachung: 004_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48761000 Antivirensoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vergabeverfahren hat das Ziel, einen Rahmenvertrag für den Erwerb von Lizenzen zum Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung und zusätzlicher, darauf aufbauenden Unterstützungsleistungen abzuschließen.

Dieser Rahmenvertrag ist verbindliche Grundlage und legt zugleich die Rahmenbedingungen für Einzelabrufe fest über die Lieferung und Bereitstellung von einer bzw. zwei Lösung(en) auf dem aktuellen Stand der Technik, welche einen unterbrechungsfreien Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung des AG sicherstellt mit den Funktionen:

- Transport-Scan innerhalb von on-premise Exchange Umgebungen die vom AG oder seinen Kunden betrieben werden und

- Offline Scan für die zukünftigen Postfachmigrationen im Rahmen von [gelöscht]

Dazu gehört die Lieferung von Lizenzen und gewisser - in Bezug auf diese Leistung zu erbringender - zusätzlicher Leistungen an das ITDZ Berlin oder seiner Kunden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Land Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vergabeverfahren hat das Ziel, einen Rahmenvertrag für den Erwerb von Lizenzen zum Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung und zusätzlicher, darauf aufbauenden Unterstützungsleistungen abzuschließen.

Dieser Rahmenvertrag ist verbindliche Grundlage und legt zugleich die Rahmenbedingungen für Einzelabrufe über die Lieferung und Bereitstellung von einer bzw. zwei Lösung(en) auf dem aktuellen Stand der Technik, welche einen unterbrechungsfreien Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung des AG sicherstellt mit den Funktionen:

- Transport-Scan innerhalb von on-premise Exchange Umgebungen die vom AG oder seinen Kunden betrieben werden und

- Offline Scan für die zukünftigen Postfachmigrationen im Rahmen von [gelöscht]

Dazu gehört die "Lieferung" von Lizenzen und gewisser - in Bezug auf diese Leistung zu erbringender - zusätzlicher Leistungen an das ITDZ Berlin oder seiner Kunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung (Kriterienkatalog) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dem Rahmenvertrag liegen folgende Vertragsbedingungen zu Grunde: EVB-IT System, EVB-IT Überlassung (Typ-B), EVB-IT Pflege S, EVB-IT Dienstleistung, VOL/B

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 048-142145
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 60540/B
Bezeichnung des Auftrags:

RV Virenschutz Exchange

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.

Der Bieter hat eine Eigenerklärung über die Vertraulichkeit abzugeben, wenn er die IKT-Architekturliste des Landes Berlin erhalten möchte. Diese Eigenerklärung ist vom Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft und ggf. allen Unterauftragnehmern beizubringen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023