ITDZ Berlin: RV Virenschutz Exchange Referenznummer der Bekanntmachung: 004_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Virenschutz Exchange
Das Vergabeverfahren hat das Ziel, einen Rahmenvertrag für den Erwerb von Lizenzen zum Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung und zusätzlicher, darauf aufbauenden Unterstützungsleistungen abzuschließen.
Dieser Rahmenvertrag ist verbindliche Grundlage und legt zugleich die Rahmenbedingungen für Einzelabrufe fest über die Lieferung und Bereitstellung von einer bzw. zwei Lösung(en) auf dem aktuellen Stand der Technik, welche einen unterbrechungsfreien Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung des AG sicherstellt mit den Funktionen:
- Transport-Scan innerhalb von on-premise Exchange Umgebungen die vom AG oder seinen Kunden betrieben werden und
- Offline Scan für die zukünftigen Postfachmigrationen im Rahmen von [gelöscht]
Dazu gehört die Lieferung von Lizenzen und gewisser - in Bezug auf diese Leistung zu erbringender - zusätzlicher Leistungen an das ITDZ Berlin oder seiner Kunden.
Land Berlin
Das Vergabeverfahren hat das Ziel, einen Rahmenvertrag für den Erwerb von Lizenzen zum Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung und zusätzlicher, darauf aufbauenden Unterstützungsleistungen abzuschließen.
Dieser Rahmenvertrag ist verbindliche Grundlage und legt zugleich die Rahmenbedingungen für Einzelabrufe über die Lieferung und Bereitstellung von einer bzw. zwei Lösung(en) auf dem aktuellen Stand der Technik, welche einen unterbrechungsfreien Virenschutz der Microsoft-Exchange-Umgebung des AG sicherstellt mit den Funktionen:
- Transport-Scan innerhalb von on-premise Exchange Umgebungen die vom AG oder seinen Kunden betrieben werden und
- Offline Scan für die zukünftigen Postfachmigrationen im Rahmen von [gelöscht]
Dazu gehört die "Lieferung" von Lizenzen und gewisser - in Bezug auf diese Leistung zu erbringender - zusätzlicher Leistungen an das ITDZ Berlin oder seiner Kunden.
Dem Rahmenvertrag liegen folgende Vertragsbedingungen zu Grunde: EVB-IT System, EVB-IT Überlassung (Typ-B), EVB-IT Pflege S, EVB-IT Dienstleistung, VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Virenschutz Exchange
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung über die Vertraulichkeit abzugeben, wenn er die IKT-Architekturliste des Landes Berlin erhalten möchte. Diese Eigenerklärung ist vom Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft und ggf. allen Unterauftragnehmern beizubringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/