Wohnhausgruppen 3315 und 3449 - Architekten- und Ingenieurleistungen für die Teilmodernisierung von bewohnten Bestandsbauten Referenznummer der Bekanntmachung: GP-3315-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 3315 und 3449 - Architekten- und Ingenieurleistungen für die Teilmodernisierung von bewohnten Bestandsbauten
Die GESOBAU AG plant in ihren Wohnhausgruppen WHG 3315 in 13088 Berlin-Weißensee und WHG 3449 in 13086 Berlin-Weißensee eine Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die vier Gebäude mit insgesamt 4 Aufgängen, 44 Wohneinheiten mit ca. 2.096 m² Wohnfläche wurden um 1958 bzw. 1959 errichtet und stehen nicht unter Denkmalschutz, liegen aber in einem sozialen Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Komponistenviertel bzw. Langhansstraße).
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
D-13187 Berlin
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I
- Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV
- Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII
Das sind die Leistungen zur Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppen 3315 und 3449 - Architekten- und Ingenieurleistungen für die Teilmodernisierung von bewohnten Bestandsbauten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.