Wartung Raumlufttechnischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2156
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Raumlufttechnischer Anlagen
Wartung von raumlufttechnischen Anlagen in den Beständen der GESOBAU AG in Berlin
Los 1
Diverse Bestände (WHG) der GESOBAU AG in Berlin
Umfang Wartung Lüftungsanlagen Los 1:
ca. 184 Stk. Lüftungsleitungssysteme, ca. 437 Stk. Lüftungsschächte, ca. 6 Stk. Sockelschalldämpfer, ca. 46 Stk. Radial-Rohrventilatoren, ca. 217 Stk. Dachventilatoren, ca. 2741 Stk. Einzelraumlüfter, ca. 16 Stk. Hausanlagen Lüftung, ca. 23 Stk. Ventilatoren Müllraum, ca. 2 Stk. Schalldämm Boxen, ca. 8 Stk. Verschlußkappen, ca. 3726 Stk. Wandfortluftautomaten, ca. 897 Stk. Brandschutzelemente, ca. 1007 Stk. Brandschutzklappen, ca. 184 Stk. Brandschutz-Tellerventile, ca. 120 Stk. Brandschutzelemente, ca. 24 Stk. Brandschutz Absperrvorrichtungen, ca. 1 Stk. Schaltschrank, ca. Stk.6 Revisionsschalter.
Es ist eine auftraggeberseitige zweimalige Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2026 möglich.
Los 2
Diverse Bestände (WHG) der GESOBAU AG in Berlin
Umfang Wartung Lüftungsanlagen Los 2:
ca. 366 Stk. Lüftungsleitungssysteme, ca. 844 Stk. Lüftungsschächte, ca. 4 Stk. Sockelschalldämpfer, ca. 2 Stk. Radial-Rohrventilatoren, ca. 459 Stk. Dachventilatoren, ca. 5881 Stk. Einzelraumlüfter, ca. 37 Stk. Volumenstromregler, ca. 6 Stk. Sockelschalldämpfer, ca. 209 Stk. Wandfortluftautomaten, ca. 18 Stk. Abluftelemente, ca. 53 Stk. Brandschutzelemente, ca. 85 Stk. Brandschutzklappen, ca. 199 Stk. Brandschutz-Tellerventile, ca. Stk.2 Entrauchungsklappen für Flachdacheinbau mit Steuerung.
Es ist eine auftraggeberseitige zweimalige Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2026 möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennickendorf
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15378
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennickendorf
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15378
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.