Leistungen der Steuerberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 120-23-EK-FS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Steuerberatung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Steuerberatung für die berlinovo-Gruppe in drei Losen
• Los 1 Steuerliche Compliance Fondsgesellschaften
• Los 2 Steuerliche Compliance Kapitalgesellschaft
• Los 3 Steuerliche Akquisitions- und Reorganisationsberatung
Los 1 – Steuerliche Compliance Fondsgesellschaften
Los 1 – Steuerliche Compliance Fondsgesellschaften, insb.
- Verplausibilisierung der durch die Abteilung Rechnungswesen der berlinovo erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für derzeit 42 vermögensverwaltenden Personengesellschaften für die Wirtschaftsjahre 2023 bis einschließlich 2025
- Erstellung der Ertragsteuererklärungen (gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen) für die Veranlagungszeiträume 2023 bis einschließlich 2025 für derzeit 43 vermögensverwaltende und 2 gewerblich geprägte Personengesellschaften
- Zusätzlich für die derzeit zwei gewerblich geprägten Personengesellschaften: die Ermittlung der Steuerbilanzwerte und die Erstellung der Gewerbesteuererklärungen für die Erhebungszeiträume 2023 bis einschließlich 2025
- auf gesonderte Anforderung durch berlinovo: ad hoc-Unterstützung bei laufenden steuerlichen Fragestellungen zu den Personengesellschaften der berlinovo-Gruppe (bspw. zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen und Ermittlung erbschaftsteuerlicher Werte) sowie ggf. Review von durch die Abteilung Steuern der berlinovo erstellten Umsatzsteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2023 bis einschließlich 2025
Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige Personengesellschaftsstrukturen
Die berlinovo darf die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (je Los) einseitig einmalig um je ein Jahr verlängern. Die Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ausgeübt sein. Maßgeblich ist die Absendung der Erklärung in Textform bei der berlinovo.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Mindestbedingung:
• Beschreibung der erbrachten Leistung
• Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
• Auftraggeber (mit Adresse):
• Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
• Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ) (Achtung: Abschluss nicht vor 2018)
• Die folgenden Kriterien müssen über sämtliche angegebenen Referenzen (folgende Referenztabellen) hinweg mindestens einmal nachgewiesen sein:
o Erstellung und/oder Review von gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen für geschlossene Immobilienfonds (grundbesitzende vermögensverwaltende Personengesellschaften)
o Erstellung und/oder Review von Umsatzsteuererklärungen von grundbesitzenden Personengesellschaften
o steuerliche Beratung von grundbesitzenden vermögensverwaltenden Personengesellschaften insbesondere in Bezug auf Fragen des deutschen Umsatz- und Ertragsteuerrechts
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden (max. 125 Punkte):
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 20 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Steuerberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche Auftraggeber) (3 Punkte)
• Anwendung der Programme DATEV (2 Punkte), SAP (1 Punkt) und ALL.Fonds (2 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt betreuten Personengesellschaften > 10 Gesellschaften (2 Punkte)
• Anzahl der Gesellschafter der betreuten Personengesellschaften (Fondszeichner) >30 (2 Punkte)
• Es wurden doppelstöckige Personengesellschaftsstrukturen in der Referenz betreut (5 Punkte)
• Zusätzlich wurden Themen im Zusammenhang mit der Grundbesitzbewertung und der Grundsteuer bearbeitet (2 Punkte)
• Zusätzlich wurden Themen im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien nach dem BewG für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke bearbeitet (1 Punkte)
Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 2 - Steuerliche Compliance Kapitalgesellschaft
Los 2 – Steuerliche Compliance Kapitalgesellschaft, insb.
Erstellung der Ertragsteuererklärungen (Körperschaft- und Gewerbesteuer) für die derzeit 23 Kapitalgesellschaften der berlinovo-Gruppe für die Veranlagungszeiträume 2022 bis einschließlich 2024, einschließlich Erstellung der Steuerbilanzen und der E-Bilanzen zum jeweiligen Stichtag
Erstellung der Umsatzsteuererklärungen für den bzw. die umsatzsteuerlichen Organkreis(e), bestehend aus den derzeit 23 Kapitalgesellschaften der berlinovo-Gruppe, für die Veranlagungszeiträume 2022 bis einschließlich 2024 mithilfe des Programms [gelöscht]
Review der durch die Steuerabteilung der berlinovo erstellten monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für den bzw. die umsatzsteuerlichen Organkreis(e), bestehend aus den derzeit 23 Kapitalgesellschaften der berlinovo-Gruppe, im Leistungszeitraum innerhalb des Programms [gelöscht],
- die Ermittlung der laufenden Ertragsteuerrückstellungen/-forderungen und die Steuerbilanzwerte für die HGB-Einzelabschlüsse der derzeit 23 Kapitalgesellschaften der berlinovo-Gruppe sowie die Ermittlung der latenten Steuern für den HGB-Konzernabschluss auf den jeweiligen Berichterstattungsstichtag im Leistungszeitraum mithilfe des Programms Tax Reporting der AMANA Global Tax Center Suite (unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Beteiligung der Kapitalgesellschaften an einer Vielzahl von vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten Personengesellschaften)
- Fortentwicklung der steuerlich abweichenden Buchwerte des Immobilienvermögens bei den Kapitalgesellschaften (eigenes Immobilienvermögen und das Immobilienvermögen der Personengesellschaften, an denen die Kapitalgesellschaften ggf. mittelbar beteiligt ist) für den jeweiligen Veranlagungszeitraum
- Steuerliche Betreuung der laufenden Betriebsprüfungen bei den Kapitalgesellschaften im Leistungszeitraum
- auf gesonderte Anforderung durch berlinovo: ad hoc-Unterstützung bei laufenden steuerlichen Fragestellungen zu den Kapitalgesellschaften der berlinovo-Gruppe
Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Beteiligungsbesitz an vermögensverwaltenden und gewerblich geprägten Personengesellschaften, die wiederum tlw. in doppelstöckigen Strukturen bestehen, oder an anderen Kapitalgesellschaften. Derzeit existiert ein ertragsteuerlicher
Organkreis bestehend aus sechs Kapitalgesellschaften. Der Konsolidierungskreis des HGB-Konzernabschlusses, für den die latenten Steuern zu ermitteln sind, bestand 2022 aus 20 Kapital- und aus 40 Personengesellschaften und wird im Leistungszeitraum in voraussichtlich ähnlichem Umfang bestehen.
1.) Beginn der Laufzeit abweichend von der Darstellung in dieser Ziffer mit dem Zuschlag.
2.) Die berlinovo darf die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (je Los) einseitig einmalig um je ein Jahr verlängern. Die Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ausgeübt sein. Maßgeblich ist die Absendung der Erklärung in Textform bei der berlinovo.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Mindestbedingung:
• Beschreibung der erbrachten Leistung
• Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
• Auftraggeber (mit Adresse):
• Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
• Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ) (Achtung: Abschluss nicht vor 2018)
• Die folgenden Kriterien müssen je Referenz kumulativ erfüllt sein:
o Erstellung von Ertragssteuererklärungen für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften
o Erstellung von Umsatzsteuererklärungen für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften
o Ermittlung von laufenden und latenten Steuern für Zwecke des Jahresabschlusses (sowohl HGB-Einzelabschlüsse als auch HGB-Konzernabschluss)
o Auftraggeber ist eine immobilienbesitzende Unternehmensgruppe bestehend aus mind. 5 Gesellschaften
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 35 Punkte erreicht werden (max. 175 Punkte):
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 30 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Steuerberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche Auftraggeber)
(3 Punkte)
• Anwendung der Programme DATEV (2 Punkte), SAP (1 Punkt), [gelöscht] (3 Punkte) und Tax Reporting der AMANA GTC Suite (3 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt betreuten Kapitalgesellschaften > 10 Gesellschaften (3 Punkte)
• Die Unternehmensgruppe ist an vermögensverwaltenden immobilienbesitzenden Personengesellschaften kapitalmäßig beteiligt (3 Punkte)
• Die Unternehmensgruppe ist an gewerblichen und/oder gewerblich geprägten immobilienbesitzenden Personengesellschaften kapitalmäßig beteiligt (2 Punkte)
• Es besteht (auch) mind. ein umsatzsteuerlicher Organkreis in der Unternehmensgruppe, für den der Bieter die Umsatzsteuererklärung erstellt hat (2 Punkte).
• Es besteht (auch) mind. ein ertragsteuerlicher Organkreis in der Unternehmensgruppe, für den der Bieter die Ertragsteuererklärungen erstellt hat (3 Punkte).
• Es wurde in den letzten drei Veranlagungszeiträumen mindestens ein Vorgang nach dem Umwandlungssteuergesetz steuerlich beraten und/oder in den Steuererklärungen durch den Bieter entsprechend umgesetzt (5 Punkte).
Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 3 – Steuerliche Akquisitions- und Reorganisationsberatung
Los 3 – Steuerliche Akquisitions- und Reorganisationsberatung, insb.
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ankaufs-/Verkaufsprojekten (Durchführung von Tax Due Diligences, strl. Prüfung und Kommentierung von Vertragsentwürfen, ggf. steuerliche Begleitung der Vertragsverhandlungen und der Strukturierung sowie Integration der Zielgesellschaft in die berlinovo-Gruppe, Erstellung von erforderlichen Anzeigen an die Finanzverwaltung (insbesondere GrESt-Anzeigen, EW-Erklärungen etc.))
- Steuerliche Würdigung von geplanten Reorganisationsprojekten und Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen, ggf. Erstellung von Anträgen auf Erteilung von verbindlichen Auskünften und steuerliche Begleitung der Umsetzung dieser Reorganisationsvorhaben
1.) Beginn der Laufzeit abweichend von der systembedingten Darstellung in dieser Ziffer mit dem Zuschlag.
2.) Die berlinovo darf die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (je Los) einseitig einmalig um je ein Jahr verlängern. Die Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ausgeübt sein. Maßgeblich ist die Absendung der Erklärung in Textform bei der berlinovo.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen je Los zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Mindestbedingung:
• Beschreibung der erbrachten Leistung
• Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
• Auftraggeber (mit Adresse):
• Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
• Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ) (Achtung: Abschluss nicht vor 2020)
Die folgenden Kriterien müssen über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg mindestens zweimal nachgewiesen sein:
o Kriterium Steuerliche Akquisitionsberatung, die (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
o Steuerliche Begleitung einer Akquisition einer deutschen grundbesitzenden Kapitalgesellschaft durch eine deutsche Erwerbergesellschaft im Wege des Anteilserwerbs (sog. „share deal“)
o Durchführung einer Tax Due Diligence (Full Scope) und Erstellung eines Tax Due Diligence Reports
o Begleitung der Vertragsverhandlungen in Bezug auf die Umsetzung steuerlich relevanter Aspekte (Freistellungsregelungen/Sicherheiten)
o Kriterium Steuerliche Reorganisationsberatung, die (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
o Steuerliche Begleitung einer Umstrukturierungsmaßnahme unter Einbeziehung von einer oder mehreren grundbesitzenden Gesellschaften (sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften)
o Gegenstand der steuerlichen Beratung waren ertrag-, umsatz-, umwandlungssteuerrechtliche sowie grunderwerbsteuerliche Fragestellungen
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden (max. 50 Punkte):
• 3 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Steuerliche Akquisitions- und Reorganisationsberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche Auftraggeber)
(2 Punkte)
• Für Referenzen der Reorganisationsberatung: im Zusammenhang mit dem Projekt wurde zu mind. einer steuerlichen Rechtsfrage ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bei der Berliner Finanzverwaltung gestellt (5 Punkte)
Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen und insbesondere gemäß § 3 StBerG befugt ist, geschäftsmäßig unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen auszuüben,
über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AentG vorliegen,
er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen,
er/sie sich bereits jetzt bereiterklärt, die in Ziffer 6.2.1 „Angebot“ benannten Personen bei der Erbringung der Leistungen, die Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind, in ihren dort zugewiesenen Rollen einzusetzen.
er/sie erklärt sich bereits jetzt bereit, im Falle des Auftrags mindestens die folgende Anzahl von Berufsträgern für die Beratung der berlinovo zu stellen:
o Los 1: mind. 1 Berufsträger (Steuerberater)
o Los 2: mind. 3 Berufsträger (Steuerberater)
o Los 3: mind. 3 Berufsträger (Steuerberater)
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH prüft den mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) erzielten Umsatz (Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag).
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.2), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2018 bis 2022 (Ziffer 4.2.3).
Los 1:
4.2.2 - Mitarbeiter - Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) Mind. 1 Berufsträger //Anzahl der Steuerfachwirte (Vollzeitäquivalente) // Anzahl der Steuerfachangestellten
(Vollzeitäquivalente)
4.2.3 – Referenzen – vgl. die Darstellungen zu Los 1 in Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung
Los 2:
4.2.2 – Mitarbeiter – Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) – Mind. 6 Berufsträger
4.2.3 – Referenzen – vgl. die Darstellungen zu Los 2 in Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung
Los 3:
4.2.2 – Mitarbeiter – Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) – Mind. 6 Berufsträger
4.2.3 – Referenzen – vgl. die Darstellungen zu Los 3 in Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung
4.2.2 – Mitarbeiter:
Los 1: Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) – Mind. 1 Berufsträger
Los 2: Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) – Mind. 6 Berufsträger
Los 3: Anzahl der Steuerberater (Vollzeitäquivalente) – Mind. 6 Berufsträger
4.2.3 - Referenzen:
Mindestbedingung (alle Lose):
Beschreibung der erbrachten Leistung
Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
Auftraggeber (mit Adresse):
Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
• Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ) (Achtung: Abschluss nicht vor Los 1: 2018, Los 2: 2018, Los 3: 2020)
• Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
• Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Mindestbedingungen speziell Los 1:
• Die folgenden Kriterien müssen über sämtliche angegebenen Referenzen (folgende Referenztabellen) hinweg mindestens einmal nachgewiesen sein:
o Erstellung und/oder Review von gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen für geschlossene Immobilienfonds (grundbesitzende vermögensverwaltende Personengesellschaften)
o Erstellung und/oder Review von Umsatzsteuererklärungen von grundbesitzenden Personengesellschaften
o steuerliche Beratung von grundbesitzenden vermögensverwaltenden Personengesellschaften insbesondere in Bezug auf Fragen des deutschen Umsatz- und Ertragsteuerrechts
Mindestbedingungen speziell Los 2:
• Die folgenden Kriterien müssen je Referenz kumulativ erfüllt sein:
o Erstellung von Ertragssteuererklärungen für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften
o Erstellung von Umsatzsteuererklärungen für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften
o Ermittlung von laufenden und latenten Steuern für Zwecke des Jahresabschlusses (sowohl HGB-Einzelabschlüsse als auch HGB-Konzernabschluss)
o Auftraggeber ist eine immobilienbesitzende Unternehmensgruppe bestehend aus mind. 5 Gesellschaften
Mindestbedingungen speziell Los 3:
• Die folgenden Kriterien müssen über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg mindestens zweimal nachgewiesen sein:
o Kriterium Steuerliche Akquisitionsberatung, die (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
o Steuerliche Begleitung einer Akquisition einer deutschen grundbesitzenden Kapitalgesellschaft durch eine deutsche Erwerbergesellschaft im Wege des Anteilserwerbs (sog. „share deal“)
o Durchführung einer Tax Due Diligence (Full Scope) und Erstellung eines Tax Due Diligence Reports
o Begleitung der Vertragsverhandlungen in Bezug auf die Umsetzung steuerlich relevanter Aspekte (Freistellungsregelungen/Sicherheiten)
o Kriterium Steuerliche Reorganisationsberatung, die (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
o Steuerliche Begleitung einer Umstrukturierungsmaßnahme unter Einbeziehung von einer oder mehreren grundbesitzenden Gesellschaften (sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften)
o Gegenstand der steuerlichen Beratung waren ertrag-, umsatz-, umwandlungssteuerrechtliche sowie grunderwerbsteuerliche Fragestellungen
Befugnis, nach § 3 StBerG, geschäftsmäßig unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen auszuüben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 25.05.2023, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie den Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mind. EUR 1 Mio. pro Schaden (Los 1) / mind. EUR 4 Mio. pro Schaden (Los 2 und Los 3) erbringen und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland