Zu- und Ersatzbau sowie Abriss Max-Brauer-Schule am Standort Bei der Paul-Gerhardt-Kirche - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 168-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Zu- und Ersatzbau sowie Abriss Max-Brauer-Schule am Standort Bei der Paul-Gerhardt-Kirche - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, den Standort der Max-Brauer-Schule neu zu ordnen und durch Zu- und Ersatzbauten sowie zugehörenden Abrissen der Schule eine neue räumliche Struktur zu geben.
Die Max-Brauer-Schule im Bezirk Altona soll am Standort Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1-3 im Grundschulbereich von 3 auf 5 Züge erweitert werden. Die Bestellung mit einer Mietfläche von rd. 4.300 qm Neubau und rd. 2.600 qm Sanierung/Umbau wird zurzeit von der BSB vorbereitet. Für die Zu- und Ersatzbauflächen sind Unterrichtsräume (Beschulung von 25 Klassen), ein Fachraum, Gemeinschaftsflächen, eine Vitalküche und eine Einfeldsporthalle geplant.
Der zweite Standort, der als Langform zur Max-Brauer-Schule gehört, befindet sich mit dem Sekundarbereich I und II an der Daimlerstraße und wird nicht betrachtet.
Das Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude erfolgt mit einem nicht-offenen hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb.
Der Standort Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1-3, (Umgebungsschutz „Bei-der-Paul-Gerhardt-Kirche“) ist zu beachten, hat einen heterogenen Gebäudebestand aus den 1950er- 2010er Jahren. Prägnant sind der exponierte Musikraum sowie die herausgezogene Aula.
Am Standort wurden diverse Gebäude wie z.B. ein Werkstattgebäude, eine Mensa und zuletzt ein Klassenhaus und eine 3- Feld Sporthalle ergänzt.
Das Klassenhaus für die 5. und 6. Klassen wurde durch DNA Architekten in 2018, die Sporthalle durch BKS Architekten in 2019 erstellt.
Die Eingangshalle ist in eine Mehrzweckfläche für Pause, Essenausgabe und Esseneinnahme umgewandelt worden. Dieser Bereich soll im Zuge des Neubaus einer Vitalküche mit Esseneinnahmefläche zu Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen umgebaut werden.
Die bestehenden Klassengebäude bieten keine Möglichkeit, das pädagogische Konzept der Schule im Bestand umzusetzen.
Die Aula wird für die gesamte Schule (beide Standorte) genutzt und ist nicht ausreichend. Entsprechend sollen neue Gemeinschaftsflächen erstellt werden.
Der Fachklassentrakt, die Mensa und das Klassenhaus der Sek I sowie das Werkstattgebäude werden nicht überplant.
Die Außenräume wirken zerklüftet und kleinteilig und sollen neu geordnet werden.
Die Phase 0 wird durch den Architekten Jörn Simonsen und die Pädagogin Yvonne Vockerodt erarbeitet. Die Durchführung der Phase Null ist vor Beauftragung der Projektsteuerung beendet.
Die Erweiterung muss im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Es ist ein komplexes Interimskonzept für sinnvolle Abschnitte zu erstellen. Eine enge Abstimmung mit der Baugruppe der Schule und der BSB ist durchgängig erforderlich. Baustelleneinrichtungsfläche stehen nur in beschränktem Maß zur Verfügung.
Im Rahmen der Neuplanung müssen daher insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
• Planung der erforderlichen Abrisse im laufenden Betrieb.
• Konzeption der Interimslösung für die am Standort befindlichen SuS.
• Umzugsmanagement
• Baulogistik im laufenden Betrieb.
Der AG sieht vor, während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, wird vorausgesetzt.
Vorbefasste Projektsteuerer:
• Klassenhaus Sek I: Rost & Sehle Steuerung der Phase Null von 2013 bis 2014
• Klassenhaus Sek I: IPC Talkenberger von 2014 bis 2015
• Sanierung Fachklassenhaus: Kleta Projektsteuerung von 2018 bis 2021
• Zu - und Ersatzbauten: Arcadis Projektsteuerung und- leitung Teile der AHO Stufe 1 02/2022 bis 10/2022
Vorbefasste Planungsbüros:
• Klassenhaus Sek I: DNA Architekten von 2016 bis 2018
• Sanierung Fachklassengebäude: Kleta Architekten von 2019 bis 2020
• 3- Feld Halle: BKS Architekten von 2014 bis 2019
• Tragwerksplanung/Bauphysik Sanierungen und Neubau bis LPH 6 tlw. bis LPH 8: Ruffert bis 2019
Das vorläufige Gesamtbudget der Baumaßnahme beträgt ca. 18,9 Mio. € brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700). Gesamtbudget vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Projektsteuerung und Projektleitung für die Projektstufe 1 (Teilleistungen der AHO Stufe 1 bereits erbracht: LPH0, teilw. Vorabstimmungen zu Grundlagen des RPW Verfahren u.a. mit dem Bezirk Altona) und 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9;
• Projektsteuerung und Projektleitung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Optionale Besondere Leistungen:
• Vorbereiten und Einsteuern von Vorgängen in die Freigabeprozesse
• Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit bei der weiteren Projektrealisierung
• Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation (u.a. Projektplattform „Polarserver“)
• Mitwirkung bei der Vorbereitung und der Durchführung eines Planungswettbewerbs nach RPW
• Mitwirkung hinsichtlich der Klärung des Auftrags in Stufe 1
• DGNB-Zertifizierung, Einbeziehung des Basiszertifikats von SBH/GMH
• Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Umzugsmanagement
• Sichtung und Einarbeitung von Unterlagen der Stufe 1.
• Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln gem. der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
• Nichtwohngebäude (BEG NW) und Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen.
• Projektsteuerung und Projektleitung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Optionale Besondere Leistungen:
• Vorbereiten und Einsteuern von Vorgängen in die Freigabeprozesse
• Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit bei der weiteren Projektrealisierung
• Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation (u.a. Projektplattform „Polarserver“)
• Mitwirkung bei der Vorbereitung und der Durchführung eines Planungswettbewerbs nach RPW
• Mitwirkung hinsichtlich der Klärung des Auftrags in Stufe 1
• DGNB-Zertifizierung, Einbeziehung des Basiszertifikats von SBH/GMH
• Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Umzugsmanagement
• Sichtung und Einarbeitung von Unterlagen der Stufe 1.
• Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln gem. der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
• Nichtwohngebäude (BEG NW) und Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zu- und Ersatzbau sowie Abriss Max-Brauer-Schule am Standort Bei der Paul-Gerhardt-Kirche - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]