Lieferung eines elektrisch angetriebenen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Feuerwehr Hamburg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg.de/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines elektrisch angetriebenen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Feuerwehr Hamburg
Lieferung eines elektrisch angetriebenen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Feuerwehr Hamburg. Das Fahrzeug muss für den Einsatz im Katastrophenfall geeignet sein und daher eine Mindestreichweite von 300 km oder einen Dauerbetrieb von 4 Stunden gewährleisten und zusätzlich über eine Tankoption an der Einsatzstelle verfügen um die Reichweite bzw. die Einsatzzeit zu verlängern.
Lieferung eines elektrisch angetriebenen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Feuerwehr Hamburg. Das Fahrzeug muss für den Einsatz im Katastrophenfall geeignet sein und daher eine Mindestreichweite von 300 km oder einen Dauerbetrieb von mindestens 4 Stunden gewährleisten und zusätzlich über eine Tankoption an der Einsatzstelle verfügen um die Reichweite bzw. die Einsatzzeit zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) und ausschließlich mit der Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, da nur diese aktuelle ein elektrisch angetriebenes Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug bereitstellen kann, das eine Mindestreichweite von 300 km oder einen Dauerbetrieb von 4 Stunden gewährleistet und zusätzlich über eine Tankoption an der Einsatzstelle verfügt um die Reichweite bzw. die Einsatzzeit zu verlängern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.