Prüfung der Spiel- und Sportanlagen an den Standorten der staatlichen Schulen und Einrichtungen in Hamburg sowie an Unterbringungsstätten des LEB - in 8 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 010-23 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Spiel- und Sportanlagen an den Standorten der staatlichen Schulen und Einrichtungen in Hamburg sowie an Unterbringungsstätten des LEB - in 8 Losen
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der
schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und
die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus
die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der staatliche Jugendhilfeträger in Hamburg und hat die Aufgabe die Immobilien zur Unterbringung von Kindern und
Jugendlichen bereitzustellen und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften. Er ist in diesem Rahmen für ca. 65 Standorte zuständig.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten
Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in
Hamburg für den Zeitraum ab Beauftragung (voraussichtlich ca. Juni 2023) bis 31.12.2024 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026
verlängert werden kann. Bei Ausschöpfung des Gesamtvertragszeitraumes inkl. optionaler Verlängerungen umfasst die Leistung pro Standortort dann 7 Vollprüfungen.
Der Gesamtauftrag wird in acht regionale Lose unterteilt (7 Lose SBH, hiervon 1 Los SBH und LEB, sowie 1 Los GMH). Voraussichtlich sechs Standorte der beruflichen Schulen
(HIBB) wurden in den Losen 2, 3, 4 und 8 berücksichtigt. Die Standorte des LEB wurden in dem Los 4, Bergedorf eingegliedert und verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet.
Spielgerätekontrolle Region Mitte
Region Mitte (ca. 44 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 1: Region Mitte ca. 44 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Altona
Region Altona (ca. 58 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 2: Region Altona ca. 58 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Eimsbüttel
Region Eimsbüttel (ca. 49 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 3: Region Eimsbüttel ca. 49 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Bergedorf und LEB
Region Bergedorf (ca. 32 Standorte), sowie 55 Standorte für LEB über das gesamte Stadtgebiet verteilt
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 4: Region Bergedorf ca. 32 Schulstandorte
LEB ca. 55 Unterbringungsstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Wandsbek-Nord
Region Wandsbek Nord (ca. 48 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 5: Region Wandsbek-Nord ca. 48 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Wandsbek-Süd
Region Wandsbek-Süd (ca. 41 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 6: Region Wandsbek-Süd ca. 41 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Nord
Region Nord (ca. 58 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 7: Region Nord ca. 58 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Spielgerätekontrolle Region Süd (GMH)
Region Süd (ca. 58 Standorte)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die die Prüfung aller, vorwiegend fest im Gelände montierten Spiel- und Sportanlagen an den Belegenheiten der staatlichen Schulen und Unterbringungsstätten (LEB) (ca. 330 bei SBH, ca. 58 bei GMH und ca. 23 bei LEB) in Hamburg.
Alle Geräte und Flächen sollen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses unter Grundlage der Verkehrssicherungspflicht 2 x jährlich als Hauptinspektion durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die Regelausführungszeit ist eine Frühjahrsprüfung Zeitraum März - Mai und eine Herbstprüfung August - Oktober. Der Prüfzyklus ist jeweils in den Vegetationsperioden (Frostfreiheit) und mit max. 6 Monaten Abstand vorzusehen.
Los 8: Region Süd ca. 58 Schulstandorte
Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten des Loses.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig schriftlich jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Grundlaufzeit des Vertrages: Beginn mit Beauftragung, Ende 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
- ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/Formulare)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- ggf. Vordruck Bietergemeinschaft (sofern einschlägig, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare)
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
A) Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
B) Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre (s. Eignungskriterien/Eignungsvordruck)
C) Bescheinigung in Steuersachen
D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung
zu A) Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) umfassen.
zu B) Ein durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von mindestens 60.000,- Euro netto ist für jeweils 1 Los nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los addiert sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend der Anzahl der Lose auf.
zu C) Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate
zu D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
A) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
B) Eigenerklärung Prüfkörper (Eigenerklärung, s. Anlagen)
C) Namentliche Aufstellung der und Nachweis der Qualifikation (C1 Spielplatzprüfer, C2 Sportplatzprüfer) der geeigneten, qualifizierten Fachkräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
zu A) 2 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 01.01.2023) sind, über Leistungen in der Spielgerätekontrolle mit Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie
deren vollständigen Kontaktdaten, dem Leistungsumfang und Ausführungszeitraum (siehe Eignungskriterien)
zu B) Es ist erforderlich eine ordnungsgemäße Prüfung von Geräten mittels der vorgeschriebenen Prüfkörper lt. DIN EN 1176/1177 durchzuführen. Diese müssen hierfür grundsätzlich vom AN vor Ort vorgehalten werden und dem aktuellen Stand der Prüfrichtlinien entsprechen
zu C) Als Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses sind für mindestens einen Mitarbeiter folgende Qualifikationen nachzuweisen:
zu C1) für die Spielplatzkontrolle gem. DIN SPEC 79161 geprüfter FLL/BFSH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“, der eine Praxiserfahrung in der Spielplatzprüfung von mindestens 2 Jahren nach Erlangen der Qualifikation aufweist. Der Sachkundenachweis (Gültigkeit mindestens 2 Jahre) ist für jeden benannten Mitarbeiter dem Angebot in Kopie beizufügen.
und
zu C 2) für die Sportplatzprüfung die Fortbildung zum „Qualifizierten Sportplatzprüfer“ des für die Spielplatzprüfung vorgesehenen Mitarbeiter. Sollten Nachweise für die Sportplatzprüfung zur Angebotsabgabe nicht vorliegen, ist eine Absichtserklärung abzugeben, die Prüfung innerhalb von 6 Monaten nach Angebotsabgabe nachzuholen. Die Anmeldebestätigung zu einer Fortbildung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit
russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe
von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3.
erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens
finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr
Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den
Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von
Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht,
wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich
ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306
Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDFDokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]