Mü. uPva Ismaning und Mü. Flughafen 50Hz und ITK Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31187
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mü. uPva Ismaning und Mü. Flughafen 50Hz und ITK
MIS
Sprachalarmierungsanlage u. deren Übertragungswege, von Einsprechstellen für die Feuerwehr am Feuerwehrbedienfeld und an der
Brandmeldezentrale der Brandmeldeanlage, einer Brandmeldeanlage (BMA), Rückbau der vorhandenen Beschallungsanlage, einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage, einer Rettungswegkennzeichnungsanlage.
,einer Zentralbatterieanlage zur Versorgung der Notbeleuchtung, ,der Stromversorgung für andere Verbraucher (im Wesentlichen SAA und BMA), der Elektroausstattung für neue Technikräume, Rückbau der vorhandenen Notbeleuchtungsanlage
MFHT
einer Sprachalarmierungsanlage u. deren Übertragungswege, Rückbau der vorhandenen Beschallungsanlage.
Gewerk 50Hz-Anlagen, einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage, einer Rettungswegkennzeichnungsanlage, v. Sperrzeichen an den Zugängen, einer Zentralbatterieanlage z. Versorgung der Notbeleuchtung, der Stromversorgung für andere Verbraucher (im Wesentlichen SAA), der Elektroausstattung für neue Technikräume, der vorhandenen Notbeleuchtungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Mü. uPva Ismaning und Mü. Flughafen 50Hz und ITK
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
MIS
Sprachalarmierungsanlage u. deren Übertragungswege, von Einsprechstellen für die Feuerwehr am Feuerwehrbedienfeld und an der
Brandmeldezentrale der Brandmeldeanlage, einer Brandmeldeanlage (BMA), Rückbau der vorhandenen Beschallungsanlage, einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage, einer Rettungswegkennzeichnungsanlage.
,einer Zentralbatterieanlage zur Versorgung der Notbeleuchtung, ,der Stromversorgung für andere Verbraucher (im Wesentlichen SAA und BMA), der Elektroausstattung für neue Technikräume, Rückbau der vorhandenen Notbeleuchtungsanlage
MFHT
einer Sprachalarmierungsanlage u. deren Übertragungswege, Rückbau der vorhandenen Beschallungsanlage.
Gewerk 50Hz-Anlagen, einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage, einer Rettungswegkennzeichnungsanlage, v. Sperrzeichen an den Zugängen, einer Zentralbatterieanlage z. Versorgung der Notbeleuchtung, der Stromversorgung für andere Verbraucher (im Wesentlichen SAA), der Elektroausstattung für neue Technikräume, der vorhandenen Notbeleuchtungsanlage.
14 - Schlussnachtrag
Durch einen Wechsel des AN würde der Synergieeffekt - resultierend aus der einheitlichen Leistungsdurchführung und -
betreuung - verloren gehen. Leistung und Anordnung sind technisch verzahnt. Bei einer Änderung des AN wurde die Sicherheit
der Anlage und Funktionalität nicht gewährleistet. Eine Änderung des AN hätte hohe Zusatzkosten zur Folge bzw. neue
Anweisung, neue Einarbeitung in Projekt, neue Baustelleneinrichtung, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem vorherigen AN.