Entsorgung Restabfall Referenznummer der Bekanntmachung: OV 005-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Restabfall
Entsorgung von Restabfall einschließlich logistischer Dienstleistungen (AVV 18 01 04)
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg Die Abfälle fallen in den Einrichtungen des UKE an:
Martinistraße 52 und 85, Lottestraße 59
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Entsorgung von Restabfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen an einen leistungsfähigen Fachbetrieb zu vergeben. Hierbei sind die hohen Anforderungen eines Krankenhauses der Maximalversorgung an eine zeitnahe, fachgerechte und flexible Dienstleistung zu berücksichtigen.
Folgende Abfallarten sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderun-gen gestellt werden (enthalten z.B. Wund- und Gipsverbände, spitze und scharfe Gegenstände AVV 18 01 01, Einwegkleidung sowie Windeln): AVV 18 01 04; einschließlich logistischer Dienstleistungen
Zu Ziffer II.1.5 und Ziffer V.2.6 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Restabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6ZW7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]