Planung und Objektüberwachung Strangsanierung der Sanitäranlagen und Innenausbau nach HOAI §§ 34/55 Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002953
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Objektüberwachung Strangsanierung der Sanitäranlagen und Innenausbau nach HOAI §§ 34/55
Planung und Objektüberwachung einer vollständigen Erneuerung der Sanitäreinrichtungen und -installationen in Verbindung mit einer baulichen Sanierung der betreffenden Räume des Dienstgebäudes G04 am BSR-Standort Forckenbeckstraße, Berlin.
BSR-Betriebshof Forckenbeckstraße 2, 14199 Berlin
Planung und Objektüberwachung einer vollständigen Erneuerung der Sanitäreinrichtungen und -installationen in Verbindung mit einer baulichen Sanierung der betreffenden Räume des Dienstgebäudes G04 am BSR-Standort Forckenbeckstraße Berlin.
Dies betrifft im Einzelnen: Planungsleistungen HOAI §55, LP 1-8 Technische Anlagen – Schwerpunkt Sanitärtechnik; Planungsleistungen HOAI §34, LP 1-8 Objektplanung – Schwerpunkt Innenausbau; Koordinierungsleistungen für Planungsprozess und Objektüberwachung LP 1-8
Fest zu beauftragen: die Leistungsphasen 1 bis 3. Neben den Planungen der Sanierungsmaßnahmen gehört die Planung baulicher und logistischer Einrichtungen und organisatorischer Maßnahmen für Errichtung, Betrieb und Umsetzung von Interims- und Baustelleneinrichtungen zum Leistungsumfang.
Im Ergebnis der Leistungsphase 3 steht die entscheidungsreife Vorlage einer abgestimmten Entwurfsunterlage, zu der das Einverständnis der im Dienstgebäude untergebrachten Geschäftseinheiten vorliegt, sowie deren Präsentation und Verteidigung vor den BSR-Entscheidungsgremien (Lenkungsausschuss).
Optionale Leistungen: die Leistungsphasen 5-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung). Diese Leistungen werden erst nach Genehmigung durch Vorstand und Aufsichtsrat der BSR beauftragt (stufenweise Beauftragung).
Optionale Leistungen: die Leistungsphasen 5-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung). Diese Leistungen werden erst nach Genehmigung durch Vorstand und Aufsichtsrat der BSR beauftragt (stufenweise Beauftragung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Objektüberwachung Strangsanierung der Sanitäranlagen und Innenausbau nach HOAI §§ 34/55
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.