Konzession Gastronomieflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 23051104236
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Gastronomieflächen
Vergeben werden insgesamt vier Gastronomieflächen am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei Los 1 eine Gastronomiefläche im Sicherheitsbereich umfasst und Los 2 drei Gastronomieflächen, von denen zwei im Sicherheitsbereich sind und eine nicht.
Konzession Gastronomieflächen Los 1
Flughafen Hamburg
Vergabegegenstand ist die Vermietung einer Gastronomiefläche am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Gastronomiefläche befindet sich im Sicherheitsbereich auf der 2. Ebene der Plaza-Galerieebene. Hier befinden sich noch drei weitere Gastronomieflächen, welche von einem Areal mit Sitzflächen umrandet werden. Für die zu vergebende Fläche wird ein Marken-Burger-Konzept gesucht, welches ein wechselndes und jeweils der Tageszeit angepasstes Sortiment anbietet. Das Angebot soll sich vor allem an abfliegende Passagiere richten und 365 Tage im Jahr mindestens von 04:00Uhr bis 21:00Uhr geöffnet sein. Die Bewirtungsfläche beträgt ca. 64 m².
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber zur Einreichung eines Angebots auffordern, für die die Eignung bejaht werden kann.
Konzession Gastronomieflächen Los 2
Flughafen Hamburg
Vergabegegenstand ist die Vermietung von drei Gastronomieflächen am Flughafen Hamburg als Konzession. Von den drei Gastronomieflächen befinden sich zwei im Sicherheitsbereich. Die Fläche außerhalb des Sicherheitsbereichs (Fläche A) befindet sich in Terminal 1 auf Ebene 4 und verfügt neben einer Bewirtungsfläche von ca. 317 m² auch über einen Zugang zur Außenterrasse mit Vorfeldblick. Die breite Zielgruppe dieser Fläche umfasst sowohl abfliegende Passagiere als auch Abholer, Flughafenbesucher und Mitarbeiter des Flughafens. Es gibt keine Vorgaben dazu welches Konzept auf dieser Gastronomiefläche umgesetzt werden soll, es werden aber Öffnungszeiten von mindestens 06:00Uhr bis 21:00Uhr an 365 Tagen im Jahr vorausgesetzt. Die erste der beiden Gastronomieflächen im Sicherheitsbereich (Fläche B) befindet sich auf der 2. Ebene der Plaza-Galerieebene, auf der weitere drei Gastronomieflächen vorzufinden sind, welche von einer Sitzfläche umrahmt werden. Hier ist ein gesundes Asia-Konzept gewünscht, welches Reisgerichte, WOK-Speisen und Suppen anbieten soll, sowohl mit Fleisch und Fisch als auch als vegetarische und vegane Varianten. Die Hauptzielgruppe werden abfliegende Passagiere sein, die an 365 Tagen im Jahr von mindestens 04:00Uhr bis 21:00Uhr bewirtet werden sollen. Die zweite der beiden Gastronomieflächen im Sicherheitsbereich (Fläche C) befindet sich auf der Pier mit direktem Blick auf das Vorfeld. Auf 236 m² Bewirtungsfläche inklusive Sitzfläche und Back-off-house soll den Gästen ein Full-Service-Konzept mit bedientem Restaurant, Bistro und Take-away geboten werden. Ein hochwertiges Ganztagesangebot wird hier erwartet, welches der Hauptzielgruppe der abfliegenden Passagiere an 365 Tagen im Jahr von mindestens 04:00Uhr bis zum Abflug der letzten Maschine zur Verfügung steht.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber zur Einreichung eines Angebots auffordern, für die die Eignung bejaht werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen ille-galer Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Benennung der Handelsregisternummer des Bewerbers oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmenskennzeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist.
Für die Verwendung eines vom Konzessionsgeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Konzessionsgeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Konzessionsgeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Konzessionsgebers (Administration Intelligence (AI) unter https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/LoginControllerServlet?function=LoginForm&thContext=participant herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Konzessionsgeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Er-stangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.05.2023 um 12:00 Uhr in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Konzessionsgeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.