Dienstleistungen eines Geldinstituts - Eröffnung eines Girokontos Referenznummer der Bekanntmachung: 1003756

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXY1DMLQAE9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXY1DMLQAE9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen eines Geldinstituts - Eröffnung eines Girokontos

Referenznummer der Bekanntmachung: 1003756
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um den Zahlungsverkehr mit unseren Versicherten und Arbeitgebern weiter zu diversifizieren und sicher zu stellen, benötigen wir einen leistungsfähigen Partner mit einer entsprechenden Expertise im Massenzahlungsverkehr.

Die DAK-Gesundheit schreibt daher im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistung eines Geldinstituts aus, welches unter Einhaltung der Vorgaben zur Einlagensicherung einen jederzeit abgesicherten Zahlungsverkehr durchführen kann und dabei die sich aus §§ 83 ff. SGB IV ergebenden Besonderheiten beachtet.

Die DAK-Gesundheit verfügt als großer Sozialversicherungsträger über ein hohes Volumen an kurzfristig verfügbaren Mitteln, die unter Beachtung der §§ 83 ff. SGB IV zu verwalten sind.

Aus den nachfolgenden Besonderheiten im Rahmen des Zahlungsverkehrs ergeben sich entsprechende Anforderungen an die Leistungserbringung, die zwingend zu erfüllen sind:

- Die monatlichen Zahlungseingänge belaufen sich auf mehrere Hunderttausend Posten. Einen sehr großen Teil dieser Zahlungen erhält die DAK-Gesundheit konzentriert an 2 bis 3 Bankarbeitstagen mit einem Volumen in Höhe eines hohen 3-stelligen Millionenbetrages.

- Dementsprechend muss für diese Arbeitstage auch ein hoher Intraday-Verfügungsrahmen, z.T. im Milliardenbereich, zur Verfügung stehen.

- Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs umfasst darüber hinaus das Lastschriftverfahren, mit dem durch die DAK-Gesundheit ebenfalls Beträge im 3-stelligen Millionenbereich eingezogen werden.

Zur Minimierung des Kontrahentenrisikos strebt die DAK-Gesundheit eine vollständige Absicherung der im Rahmen des Zahlungsverkehrs gehaltenen Einlagen über ein entsprechendes (freiwilliges) Sicherungssystem der Kreditwirtschaft an; dies ist durch die gesetzliche Einlagensicherung nicht gewährleistet. Potenzielle Bieter, bei denen entweder die Sichteinlagen der DAK-Gesundheit nicht vollständig durch ein Einlagensicherungssystem geschützt sind oder die aufgrund ihrer Größe nicht in der Lage sind, den Massenzahlungsverkehr in den genannten Stückzahlen störungsfrei durchzuführen, weil hierfür benötigte Kapazitäten in den IT-Systemen fehlen oder die notwendigen organisatorische Voraussetzungen wie z.B. eine entsprechende personelle Ausstattung in der Fehlerbehebung nicht zur Verfügung stehen, erfüllen ausdrücklich nicht die Vorgaben zur Teilnahme an dieser Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aus den vorgenannten Leistungsanforderungen ergeben sich die nachfolgenden zwingend zu erfüllenden Leistungsbestandteile:

Der Auftragnehmer richtet für die DAK-Gesundheit ein Girokonto mit bis zu 15 Unterkonten ein. Die Salden der Unterkonten werden täglich auf das Hauptgirokonto übertragen (Cash Pooling).

Über diese Girokonten werden geplant die folgenden Zahlungen durchgeführt:

An den gesetzlich geregelten Fälligkeitstagen Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen:

- Überweisungen Arbeitgeber und Privatkunden: rd. 100.000 Posten mit einem monatlichen Volumen von rd. 300 Mio. EUR

- Lastschrifteinzüge: rd. 225.000 Posten mit einem monatlichen Volumen von rd. 250 Mio. EUR

-> Daraus resultierende Rücklastschriften: rd. 1.100 Posten monatlich

Überweisungsausgänge: rd. 170.000 Posten monatlich

-> Daraus resultierende Blitz-Überweisungen (CCU): rd. 200 Posten monatlich

Von unserem zukünftigen Partner im Girokontenbereich für Massenzahlungsverkehr erwarten wir die folgenden Vertragsmodalitäten und Eigenschaften:

- Einräumung eines dem erwarteten Zahlungsverkehr angemessenen Intraday-Verfügungsrahmens, der zur Abwicklung der dargestellten Volumina vor dem Hintergrund einer im Tagesverlauf erfolgenden Gutschrift des Gesundheitsfonds ermöglicht (Höhe des Intraday-Limits ca. EUR1 Mrd.)

- CUT-OFF-Zeiten für den täglichen Zahlungsverkehr täglich von 16 bis 17 Uhr (auch CCU)

- CUT-OFF-Zeiten für Lastschriften von 12 bis 13 Uhr

- Gutschrift eingereichter SEPA-Überweisungen bis 13 Uhr am selben Tag beim Zahlungsempfänger

- Angehörigkeit in einem Sicherungssystem der deutschen Kreditwirtschaft ohne Begrenzung der Sicherungshöhe und -laufzeit der gehaltenen Einlagen

- Geldanlage und Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter Einhaltung der Vermögensanlagevorschriften für die Sozialversicherungsträger (§§ 80 bis 86 SGB IV)

- Vollbanklizenz ausgestellt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin (keine Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes mit ausländischer Banklizenz)

- verfügt über ein langfristiges Emittenten Rating von mindestens A- (S&P, Fitch) bzw. A3 (Moody`s) und erfüllt die folgenden Kennzahlen:

o Liquiditätsdeckungsquote (LCR) von mind. 120% in den jährlichen Offenlegungsberichten seit 2020

o Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) von mind. 100% in den jährlichen Offenlegungsberichten seit 2020

o Eine nach Erfüllung der institutsspezifischen SREP-Gesamtkapitalanforderungen verfügbare CET1-Kernkapitalquote von mind. 5% in den jährlichen Offenlegungsberichten seit 2020

- Bestellung eines festen deutschsprachigen Ansprechpartners für die gesamthafte Kundenbetreuung sowie spezialisierte deutschsprachige Ansprechpartner für die Produktbereiche Zahlungsverkehr Anlagemanagement

- Kenntnis der den Zahlungsverkehr bei Sozialversicherungsträgern betreffenden Besonderheiten aufgrund von Referenzen für bereits bestehende Kundenbeziehungen mit anderen großen Sozialversicherungsträgern

- Kopplung der Sichteinlagen-Verzinsung an den Einlagensatz der EZB mit einem Abschlag von maximal 15 Basispunkten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist beabsichtigt die hier angefragte Dienstleistung für eine Laufzeit von 10 Jahren oder länger zu beanspruchen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen bis zu dieser Grenze.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:

(Hinweis: Auszufüllen von dem Bieter bzw. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. auch von anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter / die Bietergemeinschaft/das Mitglied der Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde im Wege der Eignungsleihe bezieht; das Formular ist ggf. entsprechend zu vervielfältigen)

Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.

? Ja ? Nein

Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.

Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

2. Erklärung zur Verfahrenssprache

Ich/ Wir erkläre(n), dass

- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind

und

- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.

? Ja ? Nein

3. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister:

Ich/ Wir erkläre(n), dass

? eine Eintragung meines/unseres Unternehmens in das Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorliegt und ein entsprechender Auszug aus dem Register in Kopie beigefügt ist.

? mein/unser Unternehmen aufgrund ... nicht eintragungspflichtig ist. Aus diesem Grund liegt meinem/unserem Angebot kein Berufs- oder Handelsregisterauszug bei. Alternativ ist eine Erklärung meines Steuerberaters mit der Angabe meines zuständigen Finanzamtes beigefügt.

Der Nachweis (Registerauszug) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.

4. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB

Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.

a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB

Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB

Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:

a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder

b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.

Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB

Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:

a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

i) das Unternehmen

1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

2. hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

3. hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Ich / Wir erkläre(n), dass

ich/wir

? über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden verfüge(n), welche auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr abgedeckt)

und

? einen aktuellen Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in dem vorbeschriebenen Sinne beigefügt haben (Kopie genügt).

Alternativ:

? im Fall der Auftragserteilung eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden infolge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Haftpflichtansprüche wegen Datenverlust umfassen, unverzüglich abzuschließen. Der Fall des Datenverlustes wird mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro ab-gedeckt sein.

2. Leistungserbringung aus dem In- oder Ausland

Der Bieter erklärt / Die Bieter erklären rechtsverbindlich, dass

- er seinen / sie ihren Sitz in

? Deutschland hat / haben und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;

? im Ausland hat / haben (außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland) und damit nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;

- er / sie die Lieferungen bzw. Leistungen

? aus Deutschland heraus erbringt / erbringen;

? aus dem Ausland und damit grenzüberschreitend erbringt / erbringen.

3. Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre

Der Bieter weist / Die Bieter weisen in einer zusätzlichen Unterlage seine/ihre Geschäftsentwicklung anhand von Umsatzzahlen nach.

- Formatanforderungen: summary-Darstellung in nicht mehr als 1 DIN-A4 Seite im word oder powerpoint Format, Mindestschriftgröße 11 Pkt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensprofil

Das Unternehmen (der Bieter / die Bietergemeinschaft) hat sich kurz vorzustellen. Dies soll entlang der nachfolgenden Punkte geschehen:

- Formatanforderungen: die Darstellung soll insgesamt nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten im word Format umfassen, Mindestschriftgröße 11 Pkt.;

- Inhaltliche Anforderungen: Vorstellung der relevanten Kennzahlen (Kernkapitalquote CET1, die nach Erfüllung der institutsspezifischen aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Verfügung steht, Liquiditätsdeckungsquote (LCR), strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)) Ihres Hauses und Nachweis mit den branchenüblichen Unterlagen (hier insb. die Offenlegungs- und Geschäftsberichte)

Aus diesen Nachweisen müssen die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters seit 2020 hervorgehen, insb.:

- Solide Kapitalbasis von mind. 5%-Punkten über der der institutsspezifischen aufsichtsrechtlichen Anforderung für die Kernkapitalquote CET1

- Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) von mind. 100%

- Liquiditätsdeckungsquote (LCR) von mind. 120%

- Investment Grade Rating des langfristigen Emittenten Ratings

Für den genannten Zeitraum hat der Bieter auch offen zu legen, ob er Gegenstand aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch die Bundesanstalt von Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gewesen ist (z.B. Strafzahlungen, erhöhte Eigenkapitalanforderungen, Sonderprüfungen).

2. Unternehmensreferenzen

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat anhand nachfolgender Bedingungen Referenzen einzureichen. Dies dient dazu, die tiefgehende Erfahrung und Expertise für die Zwecke der DAK-G nachzuweisen:

Anforderungen:

- Beide Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre und mit der gegenständlichen beschafften Leistung vergleichbar sein.

- Vergleichbar mit der gegenständlichen Beschaffung sind solche Referenzen, die Erfahrung mit SGB IV Kunden bzw. Kundenbeziehungen mit anderen großen Sozialversicherungsträgern ausweisen.

- Erläutern Sie die im Rahmen der Referenz die konkret von Ihnen erbrachten Leistungen, den Leistungsempfänger, das mit der Leistungserbringung als Hauptansprechpartner betraute Personal und inwiefern die oben beschriebenen Leistungsanforderungen im Rahmen dieser Referenzen in vergleichbarer Weise erbracht wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen

Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXY1DMLQAE9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023