SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los2

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 2

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).

Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Tiergarten (Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum Tiergarten, Kunstbibliothek, Kupferstichkabinett, Museum des 20. Jahrhunderts und Hamburger Bahnhof) erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023, die Übernahme der Neuen Nationalgalerie zum voraussichtlich zum 05.06.2023.

Die geplante Übernahme der Villa von der Heydt der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erfolgt zum 01.01.2024.

Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
79715000 Streifendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Allgemeines

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).

Die Staatlichen Museen zu Berlin bilden mit ihren über Generationen gewachsenen Einrichtungen einen Museumsverbund zur Bewahrung, Erforschung und Vermittlung von Kunst- und Kulturschätzen der gesamten Menschheitsgeschichte. Ihre Sammlungen umfassen Bereiche der europäischen und außereuropäischen Kunst, Archäologie und Ethnologie nahezu aller Nationen, Kulturen und Zeiten. Sie sind Anziehungspunkte für ein sehr großes Publikum aus dem In- und Ausland.

2 Einsatzorte

Staatliche Museen zu Berlin im Bereich Tiergarten

Gemäldegalerie: Stauffenbergstr. 43, 10785 Berlin

Kunstgewerbemuseum Tiergarten: Tiergartenstr. 6, 10785 Berlin

Kunstbibliothek: Matthäikirchplatz 6, 10785 Berlin

Kupferstichkabinett: Matthäikirchplatz 6, 10785 Berlin

Neue Nationalgalerie: Potsdamer Str. 50, 10785 Berlin

Hamburger Bahnhof: Invalidenstr. 50 bis 51, 10557 Berlin

Museum des 20. Jahrhunderts: Potsdamer Str. 48, 10785 Berlin

Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Villa von der Heydt: Von-der-Heydt Str. 16-18 10785 Berlin

3 Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf

3.1 Übernahme

Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Tiergarten (Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum Tiergarten, Kunstbibliothek, Kupferstichkabinett, Museum des 20. Jahrhunderts und Hamburger Bahnhof) erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023, die Übernahme der Neuen Nationalgalerie voraussichtlich zum 05.06.2023.

Die geplante Übernahme der Villa von der Heydt der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erfolgt zum 01.01.2024.

Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.

3.2 Abrufberechtigte Einrichtung und Ansprechpartnerin der Auftraggeberin

Für die Staatlichen Museen zu Berlin sind für den Bereich Tiergarten folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:

Referat Sicherheit (GD III 2) und Abteilungsleiter Technik, Sicherheit, Innerer Dienst (GD III).

Für die Villa von der Heydt der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:

Referat Innerer Dienst (HV II 3)

3.3 Regelbedarf und Einsatzzeiten der Staatlichen Museen zu Berlin

Der Regelbedarf und die regulären Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der einzelnen Museen, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Wachpersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. nach einem besonderen Anlass.

Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Museen oder Teilbereiche der Museen, zeitweise oder längerfristig aufgrund von

Baumaßnahmen

Sonderausstellungen

Lange Nächte

Veranstaltungen durch SMB oder Fremdvergabe

Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)

etc. geschlossen oder die Öffnungszeiten anderweitig geändert werden. Die entsprechenden Stornierungen können u. U. kurzfristig erfolgen.

Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.

Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.

3.4 Personalbedarf der Staatlichen Museen zu Berlin über der Regelleistung

Zusätzlich zur Regelleistung ist ein weiterer Personalbedarf zu berücksichtigen zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen.

Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen, es ist jedoch davon auszugehen, dass monatlich zwischen 300 und 2.000 Zusatzstunden anfallen können.

Diese Zusatzanforderungen werden dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Havarien und akuten Notfällen kann diese Frist unterschritten werden und zwei zusätzliche Wachpersonen/ Aufsichten sind kurzfristig zu stellen.

Die SMB beschäftigen in Einzelbereichen noch eigenes Aufsichts- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist.

In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von maximal 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.

Für die einmal im Jahr stattfindende „Lange Nacht der Museen“ von 18.00 - 02.00 Uhr, ist ein erhöhter Personalbedarf einzuplanen, um den Tagesbetrieb im Museum und die „Lange Nacht“ sicherzustellen.

Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfs an Sicherheits- und Servicepersonal werden die Einsatzzeiten ebenfalls neu abgestimmt und angepasst.

Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden.

3.5 Regelbedarf und Einsatzzeiten der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Die Villa-von-der-Heydt ist an Wochentagen (Mo.-Fr.) jeweils von 18.00 Uhr (Anmeldung) bis 06.00 Uhr (Dienstende) und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 24h mit Sicherheits- und Servicepersonal zu besetzen.

Daraus ergibt sich folgender Bedarf:

A) täglich von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr je 1 Wächter/Pforte

B) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zusätzlich von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr je 1 Wächter/Pforte

Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.

Einschränkungen und Erweiterungen des Bedarfs kann es geben, z. b. wenn Sonderveranstaltungen etc. durchgeführt werden oder das eigene Personal der Auftraggeberin nicht im Einsatz ist (z.B. wegen Krankheit, Urlaub).

In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.

Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfes an Sicherheits- und Servicepersonal sind die Einsatzzeiten ebenfalls neu abzustimmen und anzupassen.

Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ablauf der Bindefrist 15.05.2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 205-585978
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los2
Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 2

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dussmann Service Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf fünf begrenzt. Details zum Verfahren der Bewerberauswahl sind der Aufforderung zur Teilnahme (Anschreiben) zu entnehmen.

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b. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

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c. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

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d. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.

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e. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.

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f. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.

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g. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

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h. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.

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i. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

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j. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Nachforderungen erfolgen gem. § 56 (2) bis (4) VgV.

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k. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und

bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber

dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die

Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und

einzuhaltenden Fristen hin.

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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf

Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

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Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes

beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein

Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,

so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse

möglich.

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Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,

die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer

weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund

Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die

entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023