SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV_Los5
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 5
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in der Staatsbibliothek zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die geplante Übernahme der Objekte der Staatsbibliothek zu Berlin in den Bereichen Haus 1 - Unter den Linden 8, Haus 2 - Potsdamer Straße 35 und Westhafenstr. 1 - Getreidespeicher erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023.
Die geplante Übernahme des bpk-Bildarchiv/Bildagentur erfolgt zum 01.06.2023.
Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
Berlin
1. Allgemeines
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in der Staatsbibliothek zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
2. Einsatzorte
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Haus 1
Unter den Linden 8
10117 Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Haus 2
Potsdamer Straße 35
10785 Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Westhafenstr. 1
Getreidespeicher
13353 Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
bpk-Bildarchiv/Bildagentur
Otto-Nagel-Haus
Märkisches Ufer 16-18
10179 Berlin
3. Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf
3.1 Übernahme
Die geplante Übernahme der Objekte der Staatsbibliothek zu Berlin in den Bereichen Haus 1 - Unter den Linden 8, Haus 2 - Potsdamer Straße 35 und Westhafenstr. 1 - Getreidespeicher erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023..
Die geplante Übernahme des bpk-Bildarchiv/Bildagentur erfolgt zum 01.06.2023.
Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
3.2 Regelbedarf und Einsatzzeiten
Der Regelbedarf für das Servicepersonal richtet sich nach den Öffnungszeiten der Standorte, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Sicherheitspersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. dem besonderen Anlass. Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Standorte oder Teilbereiche der Standorte, zeitweise oder längerfristig aufgrund von
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen
- Nicht vorhersehbaren Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)
- Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)
geschlossen oder die Öffnungszeiten angepasst werden. Die entsprechenden Stornierungen werden kurzfristig erfolgen.
Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.
Den Regelbedarf und die Einsatzzeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
3.3 Personalbedarf über der Regelleistung
Zu berücksichtigen ist weiterhin ein erhöhter Personalbedarf, außerhalb der Regelleistung, zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen und damit nur grob schätzen. Als zusätzlichen Servicepersonal für Events werden Oberaufsichten, Aufsichten und Garderobenkräfte für insgesamt ca. 3.000 h pro Jahr benötigt.
Die SBB beschäftigt in Einzelbereichen noch eigenes Service- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist.
In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von 9 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.
Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfes an Sicherheits- und Servicepersonal sind die Einsatzzeiten ebenfalls neu abzustimmen und anzupassen.
Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden
Ablauf der Bindefrist 15.05.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf fünf begrenzt. Details zum Verfahren der Bewerberauswahl sind der Aufforderung zur Teilnahme (Anschreiben) zu entnehmen.
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b. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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c. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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d. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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e. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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f. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
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g. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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h. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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i. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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j. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Nachforderungen erfolgen gem. § 56 (2) bis (4) VgV.
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k. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die
Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und
einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein
Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,
die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.