Pankstr. 28_Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Fassadenarbeiten- und bekleidungen Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-330-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstr. 28_Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Fassadenarbeiten- und bekleidungen
Herstellen einer Vorhangfassade auf einer Holzrahmenfassade
Pankstraße 28 in 13357 Berlin
Herstellen einer Vorhangfassade auf einer Holzrahmenfassade ca. 1.000m2 und eines WDVS auf Ortbetonwänden von ca. 640 m2, sowie von 240 m2 Fassadenbekleidung mit Klinkerriemchen. 6 geschossiges Bürohauses (Neubau, Stahlbeton), Grundfläche ca. 550 m2,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstr. 28_Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Fassadenarbeiten- und bekleidungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland