Elektrotechnische Leistungen in 220-/380-kV-Umspannwerken
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnische Leistungen in 220-/380-kV-Umspannwerken
Übertragungsnetzbereich der 50Hertz Transmission GmbH
Folgende Arbeiten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und verbundener Unternehmen sollen über das Qualifizierungssystem vergeben werden:
- Elektrotechnische Planungsleistungen
- Materiallieferungen
- Montagen
- Inbetriebnahmen
- Demontagen und Entsorgungsdienstleistungen
Bauleistungen und Lieferung von Großkomponenten sind Beistellung.
Spannungsebene ab 0,4-kV und bis 380-kV.
Montageleistungen inkludiert zwischen anderen:
- Schaltanlagen / Schaltfeld (Leitung, Traffo, Drossel, Kupplung, etc)
- Kupplung
- Erdungsanlage, Blitzschutz
- Eigenbedarfs- und Nebenanlagen (0,4-kV-Anlage, Gleichspannungsanlage, Schließ- und Zutrittssystem, Anlagen- und Orientierungsbeleuchtung, Installation Relaishäuser)
- Sekundärtechnik (Schutztechnik, Leittechnik, LWL-Infrastruktur, Nachrichtentechnik, Zählung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Es bestehen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
b) Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen
c) Beruf- und Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und max. Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden
d) Referenzen mit einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre bei einem Übertragungsnetzbetreiber oder ähnlichen Infrastrukturunternehmen mit Stromübertragungsanlagen, unter Anwendung der einschlägigen nationalen und europäischen Normen (oder vergleichbar).
e) Das vorgesehene Personal wird mind. über Niveau B2 in der Anwendung der deutschen Sprache zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügen.
a), b), e): Eigenerklärung: Bewerberfragebogen und Haken im Ariba-Portal
c) Bescheinigung. Ersatzweise (vom Bewerber zu begründen) eine Bescheinigung, dass ein Versicherungsschutz (s. Anforderung) im Auftragsfall für den Bewerber bestehen wird.
d) Anlage F ausfüllen:
- Pool A: mind. 4 Referenzen über die primär- und sekundärtechnische Planung und Errichtung (Umbau im Bestand) von Umspannwerken (mind. 380kV)
- Pool B: mind. 2 Referenzen über die primär- und sekundärtechnische Planung und Errichtung (Erweiterung oder Umbau im Bestand) von Umspannwerken (mind. 380kV)
- Pool C: mind. 2 Referenzen über die Errichtung (Neubau, Erweiterung oder Umbau im Bestand) von Umspannwerken (mind. 220kV und 2 Schaltfelder). Aus den 2 Referenzen muss zudem mind. 1 Referenz die 380kV Spannungsebene erreichen und mind. 1 Referenz der Erweiterung oder dem Umbau in Bestand umfassen. Diese Bedingungen dürfen in einer oder in 2 verschiedenen Referenzen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Aufbau der Bewerbung:
0. Interesse über eine E-Mail an [gelöscht] zeigen -> Einladung im Ariba-Portal
1. Bewerberfragebogen
2. Anlagen gemäß Bewerberfragebogen,
3. Referenzliste (Anlage F)
4. ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen,
5. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Allg. Erläuterungen zum Inhalt:
Jedes interessierte u. rechtlich selbständige Unternehmen muss einen eigenen Antrag stellen. Es kommt bei der Bewertung allein auf das den Antrag stellende Unternehmen an. Anträge von Unternehmen, die in konzernrechtl. Hinsicht mit anderen Unternehmen verbunden sind, gelten nur für u. im Verhältnis zu Unternehmen.
Bewerbungen als Bewerbergemeinschaften (nachfolgend BeG) sind zulässig. BeG haben mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete u. vollständig ausgefüllte BeG-Erklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der BeG mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der BeG hat die unter Ziffer III.1.9) a) bis c) geforderten Erklärungen u. Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen u. Nachweise gemäß Ziffer III.1.9) d), e) u. f) gilt dies eingeschränkt, falls die BeG eine Aufgabenteilung vorsieht u. insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem BeG-Mitglied vorgelegt werden können; eine ggf. eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der BeG erschöpfend in einer Anlage zur BeG-Erklärung zu erläutern. Für BeG gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. Die Präqualifikation der BeG beinhaltet nicht zugleich die Einzelpräqualifikation ihrer Mitglieder. Diese kann jedes Mitglied separat u. gesondert beantragen. Für den Fall, dass ein Unternehmen sowohl als Einzelunternehmen als auch als Mitglied einer BeG qualifiziert wird, kann der Auftraggeber das Unternehmen im Vorfeld einer Verhandlungsphase auffordern, sich auf eine Form der Teilnahme zu beschränken.
Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorgelegt werden, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird.
c) Prüfung der Bewerbung:
Die Bearbeitung u. Entscheidung des Antrages auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem erfolgt zeitnah, spätestens entsprechend den Regelfristen nach § 48 Abs. 11 der SektVO.
Fehlende Informationen können nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 SektVO nachgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung vor.
Bei erfolgreicher Qualifikation wird der Bewerber in einem Verzeichnis (Liste) der qualifizierten Unternehmen aufgenommen u. hierüber informiert.
Wird ein Bewerber nicht qualifiziert, erfolgt dies unter Angabe der Gründe. Wird eine Bewerbung abgelehnt oder die Qualifikation aufgehoben, kann eine neue Bewerbung frühestens 1 Monat nach Zugang der Ablehnung bzw. der Aufhebung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich
aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung
komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."