Rahmenvereinbarung Lizenzüberlassung Atlassian Datacenter Jira & Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01530

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=515795
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=515795
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Lizenzüberlassung Atlassian Datacenter Jira & Confluence

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01530
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Jährliche Erneuerung der Lizenzen gemäß Leistungsverzeichnis für Jira, Jira Service Management, Confluence & Erweiterungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48980000 Programmiersprachen und -werkzeuge
48986000 Programmtestsoftwarepaket
72212517 Entwicklung von IT-Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung der Lizenzen laut anliegenden Leistungsverzeichnisses, sowie Support und Pflege im Rahmen der Regelungen des abzuschließenden EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern (max. 5) und einer Laufzeit von insgesamt 48 Monaten jeweils beginnend mit den Laufzeiten der einzelnen angeforderten Lizenzen gemäß des anliegenden Leistungsverzeichnisses. Abgeschlossen werden soll die Rahmenvereinbarung mit den fünf Erstplatzierten geeigneten Anbietern gemäß dem Zuschlagskriterium Preis. Es ist beabsichtigt die erste Auftragsvergabe direkt im Anschluss an dieses Vergabeverfahren, an den Erstplatzierten geeigneten Anbieter gemäß Zuschlagskriterium Preis zu vollziehen (dies gilt für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses). Die weiteren Abrufe erfolgen dann jeweils im 12-Monats-Rhythmus. Hierzu werden zu gegebener Zeit von allen Teilnehmern der Rahmenvereinbarung entsprechende Angebote für alle Lizenzen gemäß Leistungsverzeichnis seitens des Auftraggebers angefordert. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im Anschluss wiederum gemäß dem Zuschlagskriterium Preis.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung_Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).

Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.

Nachweise: Der Nachweis erfolgt per Eigenerklärung. Füllen Sie hierzu bitte das anliegende Formular "Anlage_C_Eigenerklärung_Eignung_Fbl-133_333b-L_F" aus; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zertifikat: Gold Solution Partner oder höherwertig (Atlassian). Legen sie eine Kopie Ihres Zertifikats Ihrem Angebot bitte bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/06/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber (soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde) durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

Anlage_C_Eigenerklärung

Anlage_C_Angebotsschreiben

Anlage_C_Leistungsverzeichnis

Anlage_C_Erklärung IT-Sicherheit

Anlage_C_Eigenerklärung EU-Verordnung 2022_576

Anlage_C_Ggf_Bietergemeinschaft_Fbl-401-L (Nur, falls eine Bietergemeinschaft eingegangen wird)

Anlage_C_Ggf_Nachunternehmerleistungen_Fbl-392-L_F (Nur, falls Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden)

Anlage C_Anlage_C_Ggf_Verpflichtungserklärung_Fbl-393-L_F (Nur, falls Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern gefordert werden)

Kopie/Scan Zertifikat Atlassian Gold Solution Partner öder höherwertig.

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023