Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium am Standort Harksheider Str. 70 – Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 140-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium am Standort Harksheider Str. 70 – Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Heinrich-Heine-Gymnasium (im folgenden HHG) am Standort Harksheider Str. 70 beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Beim Schulstandort Harksheider Str. 70 handelt es sich um ein 4-zügiges Gymnasium, welches sich im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Poppenbüttel befindet. Derzeit lernen hier rund 870 SuS.
Das Gymnasium wurde Mitte/ Ende der 70er und Beginn der 80er Jahre errichtet. Derzeit befinden sich auf dem Standort eine Sporthalle Baujahr 1979, eine Sporthalle Baujahr 1984, ein Eingangszentrum Baujahr 1983, Fachgebäude Baujahr 1980, Klassengebäude (Doppel H) Baujahr 1975, Oberstufenhaus Baujahr 1975 und eine Hausmeisterwohnung Baujahr 1979. Die Außenanlage hat einen umfangreichen Baumbestand, der weitestgehend erhalten bleiben werden soll.
Auf Grund der im Stadtteil Poppenbüttel erarbeiteten Bürgervertrages „Buergerschafts-Drs_21-5231_HGI_Buergervertrag_fuer_Poppenbuettel“ wurde der Standort HHG für die Errichtung einer Mehrzweckhalle benannt. In diesem Zusammenhang wurde mit der BSB entschieden, dass das noch zu errichtende Sportfeld für die 4-zügigkeit als ein Zweifeldsportfeld errichtet werden soll. Unter Beachtung neuer Sportarten soll dieses Projekt unter anderem zu einem Pilotprojekt für Kreativsportarten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel des Bundes aus dem Programm „Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Die Grundlagen der RZBau sind hier maßgeblich und müssen berücksichtigt werden sowie die Vorgaben gemäß dem Zuwendungsbescheid des Projektträgers Jülich (PtJ).
Weiterhin sind im Zuge der Flächenoptimierung am Standort allgemeine Unterrichtsflächen, Ganztags- und Essenseinnahmeflächen mit Aufwärmküche zu errichten. Hier sollen ca. 1.267 m² Zu-/ Ersatz gebaut werden.
Die im Zusammenhang der Ersatzbauten abzureißenden Gebäude sind ebenfalls wie die Sanierung der Außenanlagen und Siele umzusetzende Maßnahmen am Standort.
Der Ablauf der Maßnahmen soll nach Möglichkeit ohne Auslagerung des Schulbetriebes erfolgen.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen am Standort exklusive Abbruchprojekte ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 5,62 Mio. Euro netto vorgesehen. Die Planung hat sich am Kostenrahmen zu orientieren.
Im Vorfeld des Verfahrens wurden bereits Standortuntersuchungen und vereinzelte Grundlagenermittlungen durch das Büro Dress & Sommer durchgeführt. Weiterhin wurde jeweils eine Phase 0 für den Bereich Sport und den allgemeinen Unterricht durchgeführt, woraus sich die Belange der Schule sowie der Bürgerschaft (für den Sportbereich) ergeben.
Es ist ein ganzheitliches und energetisches Planungskonzept für die erforderlichen Zu- und Ersatzbauten am Standort zu entwickeln. Hierbei ist ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Maßnahmen der Förderung sind bis Ende 2025 abzuschließen.
Die zu vergebenden Leistungen für die o.g. Projektnummern bestehen aus:
• Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung) der Anlage 14 Nummer 14.1 §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphasen 4 Genehmigungsplanung
• Leistungsphase 5 Ausführungsplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphase 6 der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Tragwerksplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gem. §§ 51 Abs.5 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Hierzu gehören bspw. das Erbringen der Leistungen: Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis und Energieausweis. Als Mindeststandard ist der Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 zu erreichen.
Vertreter der Schule werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Das externe Projektsteuerungsbüro BKSA Hamburg GmbH aus Hamburg wird ebenfalls an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
• Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung) der Anlage 14 Nummer 14.1 §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphasen 4 Genehmigungsplanung
• Leistungsphase 5 Ausführungsplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
• Leistungsphase 6 der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI
Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Tragwerksplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gem. §§ 51 Abs.5 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Hierzu gehören bspw. das Erbringen der Leistungen: Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis und Energieausweis. Als Mindeststandard ist der Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 zu erreichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium am Standort Harksheider Str. 70 – Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]