Hilfstätigkeit für das Bonusprogramm gemäß §65a SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: OV-VTR-012/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mobil Krankenkasse
Postanschrift: Hühnerposten 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDL6ZFT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDL6ZFT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hilfstätigkeit für das Bonusprogramm gemäß §65a SGB V

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-VTR-012/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vertrags ist die Hilfstätigkeit (sachliche und rechnerische Antragsprüfung) im Rahmen des Bonusprogramms fitforcash nach § 65a SGB V für die Mobil Krankenkasse (im folgenden MKK) auf Basis des § 97 SGB X.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72312000 Dateneingabe
72318000 Datenübertragung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hilfstätigkeit wird ab dem 01.11.2023 durchgeführt. Die Implementierungsphase muss vor Beginn der Hilfstätigkeit durch den Auftragnehmer erfolgreich abgeschlossen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die MKK ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich zugehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter erklärt ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein.

- Es trifft kein unter § 123 GWB genannter Ausschlussgrund auf ihn zu, d. h. weder er selbst noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und inter-nationale Bedienstete),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 98c des Aufenthaltsgesetzes vor.

- Es liegen keine Einträge im Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen für folgende Tatbestände vor:

- § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,

- § 21 Abs. 1 und 2 des Mindestlohngesetzes,

- § 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung,

- § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und

- § 81 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Mobil Krankenkasse behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.

- Es liegen keine Einträge im Wettbewerbsregister vor. Die Mobil Krankenkasse behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.

- Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen:

1. Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auf-tragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen wer-den, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

- Nachweis Auszug Handelsregister.

Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bieter haben eine Bescheinigung des Handelsregisters ihres Herkunftslandes beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter erklärt ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein.

- Erklärung, dass hinreichende Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer und beruflicher Hinsicht besteht.

- Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

- Es liegt kein unter § 124 GWB genannter Ausschlussgrund vor, wobei das betreffende Ereignis höchstens 3 Jahre zurückliegt:

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tä-tigkeit eingestellt hat,

- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

- dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

- das Unternehmen

a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers

in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

- Die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) liegen vor.

- Der Teilnehmer, sofern er Arbeitgeber ist, gewährt seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, die nach Art und Höhe den mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen des Bieters gebunden ist bzw., soweit eine Bindung an einen Tarifvertrag nicht besteht, den Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Ent-gelt zahlt, das den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) entspricht.

- Weiterhin erklärt der Bieter ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, falls kein Nachweis über eine bestehende ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, dass für den Auftrag die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung bzw. über die Erhöhung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Zuschlagsfall in Höhe von 2.000.000,00

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter erklärt ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein.

- Erforderliche Fachkunde durch für den Auftrag und Aufgabenbereich entsprechend geschultes qualifiziertes Fachpersonal vorgehalten wird.

- Anlage 8 - Eigenerklärung Checkliste TOM

Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOM):

Für die Räumlichkeiten, hat der Bieter dem Angebot eine ISO Zertifizierung 27001 (oder vergleichbar) oder ersatzweise ein Sicherheitskonzept beizulegen.

(oder wenn keine Zertifizierung bzw. Sicherheitskonzept eingereicht werden kann, alternativ die Anlage 8 - Eigenerklärung Checkliste TOM entsprechend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen)

Siehe auch Vertrag: §13 -Zusammenarbeit mit dem Informationsmanagementsystembeauftragten

(ISMS-Beauftragen)

Unter Punkt 5 hat der Bieter mindestens zwei Referenzen, die mit Art und Umfang der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.

Die Mobil Krankenkasse behält sich ausdrücklich das Recht vor, Erkundigungen über angegebene Referenzprojekte einzuholen.

- Der MKK ist darüber hinaus ein Zeitplan (formlos) vorzulegen. Aus diesem muss hervorgehen, wie der Auftragnehmer die Produktionsfähigkeit bis zum 01.11.2023 herstellt/sicherstellt.

- Betriebskonzept (in freier Form): Hier muss beschrieben sein, wie die IT-Infrastruktur zum geforderten Leistungsinhalt der MKK personell und infrastrukturell aufgebaut wird. Das Betriebskonzept ist entbehrlich, wenn der Bieter eine Zertifizierung nach ISO 27001 durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats nachweist.

- Konzept zur Belegverarbeitung:

Der Bieter hat mit dem Angebot eine differenzierte Darstellung des Prozessablaufs zur Belegverarbeitung des eingehenden Belegguts des Auftraggebers einzureichen. Das Konzept des Bieters muss allen Mindestanforderungen erfüllen.

Die Belege werden nach einer vereinbarten Aufbewahrungsfrist und mit Vorgabe des Auftraggebers datenschutzkonform nach DIN 66399 in Schutzklasse 3 und Sicherheitsstufe 4 vernichtet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Anlage 9 - Unternehmensdarstellung inkl. Eignung:

Erforderlich ist eine 3-jährige Erfahrung im Bereich der Hilfstätigkeit für ein Bonusprogramm gemäß § 65a SGB V. Hierbei muss die Hilfstätigkeit in einem Online-Portal des Dienstleisters stattgefunden haben. Ausgeschlossen ist hierbei die Erfassung im Portal der Krankenkasse. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.

Erforderlich ist die Angabe von mind. zwei positiven Referenzen, die mit Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar und nicht älter als drei Jahre sind, unter Angabe von Ansprechpartner und Telefonnummer. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDL6ZFT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2023