Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu
Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,
sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und
Kadaverbeseitigung.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu
Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,
sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und
Kadaverbeseitigung.
Der Höchstabnahmewert für Los 1 beläuft sich auf 1.029.600,00 €.
Die eingegangenen Angebote werden je Los nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer
Wirtschaftlichkeit bewertet. Ein Bieter kann in max. einem Losen den Zuschlag erhalten. Weiter siehe Punkt
II.2.14 (2)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu
Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,
sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und
Kadaverbeseitigung.
Der Höchstabnahmewert für das Los 2 beträgt 514.800,00€.
t. Die Zuschlagslimitierung erfolgt im
Interesse der vom AG benötigten Versorgungssicherheit und der damit verfolgten angemessenen Verteilung der
zu vergebenden Leistungen über mehrere AN. Weiter unter Punkt VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:
• • Gewerbeanmeldung
• • Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle)
• • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
zu 1. mittlerer Jahresumsatz (netto) von 70.000 €/Jahr
zu 2. Nachweis von mindestens 10 Mitarbeitern aktuell.
1. Erklärung über geeignete Referenzen über ausgeführte Leistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Wertes des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
2. Eigenerklärung zur Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Projektleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
3. Verpflichtungserklärung zur sachgerechten Entsorgung von pathogenen und infektiösen Abfällen: Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer zur sachgerechten Entsorgung von pathogenen und infektiösen Abfällen und zur Verwendung von Biohazard Systemen in Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen.
4.Angaben zu Studien- und Ausbildungsnachweisen: Nachweis zur Ausbildung als staatlich geprüfter Desinfektor/in / Hygienetechniker/In Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
zu 1. Nachweis von mindestens zwei Referenzen, bei denen die Leistungen im
Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag erbracht worden sind bzw. erbracht werden. Die Leistung muss mindestens ein Jahr erbracht worden sein.
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
f) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F
g) Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen über folgende Sachkundenachweise verfügen:
-Sachkundenachweis Schädlingsbekämpfer/in
-Sachkundenachweis zur Tötung von Wirbeltieren (§ 4 Tierschutzgesetz)
-Sachkundenachweis gemäß TRGS 523
-Sachkundenachweis zur Beförderung von Gefahrstoffen
-Erlaubnisschein gemäß TRGS 522
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand des Auftraggebers gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden Losen (zwei) ein Bieter maximal ein Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung). Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der Wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf ein Los erfolgen. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt losweise. Auf Grund des Ergebnisses aus dieser Bewertung ergibt sich je Los eine Rangfolge.
Wenn ein Bieter im Ergebnis der Bewertung der Angebote je Los nach den bekannt gemachten
Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in mehr als einem Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erfolgt die Bestimmung des Loses, in dem der Bieter tatsächlich für den Zuschlag ausgewählt wird, nachfolgendem Prozedere:
• Die Losbestimmung erfolgt danach, in welcher Konstellation für den Aufraggeber über alle Lose das
wirtschaftlichste Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller eingegangenen Angebote und deren Bewertung nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erreichen ist.
• Dabei wird der Auftraggeber – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – seine Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten
Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter (z.B. für den Fall, dass ein Bieter nicht für alle von ihm angebotene Lose die notwendige Leistungsfähigkeit besitzt) und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.
Für den Fall, dass nicht beide Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, behält sich der Auftraggeber zur Sicherung der Versorgungssicherheit vor, auch die gesamte Leistung an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben.
Der AN schließt für die Dauer dieses Vertrages für die zu erbringenden Leistungen eine Haftpflichtversicherung ab. Der Nachweis über das Bestehen und den ausreichenden Umfang des Versicherungsschutzes ist bei Vertragsbeginn und für jedes Kalenderjahr des Fortbestehens dieses Vertrages vom AN bis zum 31.01. eines jeden Jahres unaufgefordert vorzulegen. Die Versicherung muss über folgende Deckungssummen pro Schadensfall verfügen, ohne dass die Haftung des AN hierauf beschränkt ist: Versicherungssummen: - Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro - Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro - Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro - Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Termin des Ablaufs der Angebotsfrist.
Wird das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bietern innerhalb eines
Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]