Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168046
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168046
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen

Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung u Hygienemaßnahmen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90921000 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu

Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,

sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und

Kadaverbeseitigung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1 Los Gebiet SB Hellersdorf und Gebiet SB Treptow
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90921000 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu

Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,

sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und

Kadaverbeseitigung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstabnahmewert für Los 1 beläuft sich auf 1.029.600,00 €.

Die eingegangenen Angebote werden je Los nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer

Wirtschaftlichkeit bewertet. Ein Bieter kann in max. einem Losen den Zuschlag erhalten. Weiter siehe Punkt

II.2.14 (2)

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 2 Los Gebiet SB Neukölln und Gebiet SB Tempelhof
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90921000 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu

Schädlingsbekämpfungs- und Hygienemaßnahmen in Gebäuden und im Wohnumfeld,

sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, nach Tod des Mieters und

Kadaverbeseitigung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstabnahmewert für das Los 2 beträgt 514.800,00€.

t. Die Zuschlagslimitierung erfolgt im

Interesse der vom AG benötigten Versorgungssicherheit und der damit verfolgten angemessenen Verteilung der

zu vergebenden Leistungen über mehrere AN. Weiter unter Punkt VI.3

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:

• • Gewerbeanmeldung

• • Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle)

• • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

• • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

• • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. mittlerer Jahresumsatz (netto) von 70.000 €/Jahr

zu 2. Nachweis von mindestens 10 Mitarbeitern aktuell.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über geeignete Referenzen über ausgeführte Leistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Wertes des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.

2. Eigenerklärung zur Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Projektleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.

3. Verpflichtungserklärung zur sachgerechten Entsorgung von pathogenen und infektiösen Abfällen: Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer zur sachgerechten Entsorgung von pathogenen und infektiösen Abfällen und zur Verwendung von Biohazard Systemen in Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen.

4.Angaben zu Studien- und Ausbildungsnachweisen: Nachweis zur Ausbildung als staatlich geprüfter Desinfektor/in / Hygienetechniker/In Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Nachweis von mindestens zwei Referenzen, bei denen die Leistungen im

Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag erbracht worden sind bzw. erbracht werden. Die Leistung muss mindestens ein Jahr erbracht worden sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen

b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung

c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB

d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes

e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.

f) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F

g) Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen über folgende Sachkundenachweise verfügen:

-Sachkundenachweis Schädlingsbekämpfer/in

-Sachkundenachweis zur Tötung von Wirbeltieren (§ 4 Tierschutzgesetz)

-Sachkundenachweis gemäß TRGS 523

-Sachkundenachweis zur Beförderung von Gefahrstoffen

-Erlaubnisschein gemäß TRGS 522

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand des Auftraggebers gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden Losen (zwei) ein Bieter maximal ein Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung). Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der Wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf ein Los erfolgen. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt losweise. Auf Grund des Ergebnisses aus dieser Bewertung ergibt sich je Los eine Rangfolge.

Wenn ein Bieter im Ergebnis der Bewertung der Angebote je Los nach den bekannt gemachten

Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in mehr als einem Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erfolgt die Bestimmung des Loses, in dem der Bieter tatsächlich für den Zuschlag ausgewählt wird, nachfolgendem Prozedere:

• Die Losbestimmung erfolgt danach, in welcher Konstellation für den Aufraggeber über alle Lose das

wirtschaftlichste Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller eingegangenen Angebote und deren Bewertung nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erreichen ist.

• Dabei wird der Auftraggeber – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – seine Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten

Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter (z.B. für den Fall, dass ein Bieter nicht für alle von ihm angebotene Lose die notwendige Leistungsfähigkeit besitzt) und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.

Für den Fall, dass nicht beide Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, behält sich der Auftraggeber zur Sicherung der Versorgungssicherheit vor, auch die gesamte Leistung an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben.

Der AN schließt für die Dauer dieses Vertrages für die zu erbringenden Leistungen eine Haftpflichtversicherung ab. Der Nachweis über das Bestehen und den ausreichenden Umfang des Versicherungsschutzes ist bei Vertragsbeginn und für jedes Kalenderjahr des Fortbestehens dieses Vertrages vom AN bis zum 31.01. eines jeden Jahres unaufgefordert vorzulegen. Die Versicherung muss über folgende Deckungssummen pro Schadensfall verfügen, ohne dass die Haftung des AN hierauf beschränkt ist: Versicherungssummen: - Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro - Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro - Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro - Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro

Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Termin des Ablaufs der Angebotsfrist.

Wird das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bietern innerhalb eines

Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2023