Freianlagenplanung am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70, in Hamburg - Freianlagen gem. §§ 38 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 001-23 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70, in Hamburg - Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Heinrich-Heine-Gymnasium im folgenden HHG beauftragt. In diesem Zuge erfolgt die Sanierung der Außenanlage und der Siele.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Beim Schulstandort Harksheider Str. 70 handelt es sich um ein 4-zügiges Gymnasium, welches sich im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Poppenbüttel befindet. Derzeit lernen hier rund 870 SuS.
Das Gymnasium wurde Mitte/ Ende der 70er und Beginn der 80er Jahre errichtet. Derzeit befinden sich auf dem Standort eine Sporthalle Baujahr 1979 (Abbruch voraussichtlich 2024-25), eine Sporthalle Baujahr 1984, ein Eingangszentrum Baujahr 1983 (Sanierung voraussichtlich 2023-24), Fachgebäude Baujahr 1980, Klassengebäude (Doppel H) Baujahr 1975, Oberstufenhaus Baujahr 1975 (Abbruch voraussichtlich 2024-25) und eine Hausmeisterwohnung Baujahr 1979. Die Außenanlage hat einen umfangreichen Baumbestand, der weitestgehend erhalten bleiben werden soll.
Auf Grund der im Stadtteil Poppenbüttel erarbeiteten Bürgervertrages „Buergerschafts-Drs_21-5231_HGI_Buergervertrag_fuer_Poppenbuettel“ wurde der Standort HHG für die Errichtung einer Mehrzweckhalle benannt. In diesem Zusammenhang wurde mit der BSB entschieden, dass das noch zu errichtende Sportfeld für die 4-zügigkeit als ein Zweifeldsportfeld errichtet werden soll. Unter Beachtung neuer Sportarten soll dieses Projekt unter anderem zu einem Pilotprojekt für Kreativsportarten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel des Bundes aus dem Programm „Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Die Grundlagen der RZBau sind hier maßgeblich und müssen berücksichtigt werden sowie die Vorgaben gemäß dem Zuwendungsbescheid des Projektträgers Jülich (PtJ). Die Adressbildung/ Erschließung der neuen Zweifeldsporthalle und der Bestandssporthalle muss aufgrund des öffentlichen Zugangs der Sportvereine seitens der Straße Poppenbütteler Berg erfolgen.
Weiterhin werden im Zuge der Flächenoptimierung am Standort allgemeine Unterrichtsflächen, Ganztags- und Essenseinnahmeflächen mit Aufwärmküche errichtet. Hier werden ca. 1.267 m² Zu-/ Ersatz gebaut.
Der Ablauf der Maßnahmen soll nach Möglichkeit ohne Auslagerung des Schulbetriebes erfolgen.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Sanierung Außenanlage und Siele“ am Standort ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 1,0 Mio. netto vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass 60%, d.h. rund 600.000 €, für die Freianlagen anrechenbar sind. Die Planung hat sich am Kostenrahmen zu orientieren.
Im Vorfeld des Verfahrens wurden bereits Standortuntersuchungen und vereinzelte Grundlagenermittlungen durch das Büro Dress & Sommer durchgeführt. Weiterhin wurde jeweils eine Phase 0 für den Bereich Sport und den allgemeinen Unterricht durchgeführt, woraus sich die Belange der Schule sowie der Bürgerschaft (für den Sportbereich) ergeben.
Die zu vergebenden Leistungen für die o.g. Projektnummern bestehen aus:
- Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI.
- Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 3 Entwurfsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphasen 4 Genehmigungsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 5 Ausführungsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagenplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
- Überwachen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Vertreter der Schule werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Das externe Projektsteuerungsbüro BKSA Hamburg GmbH wird ebenfalls an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner in Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphase 3 Entwurfsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphasen 4 Genehmigungsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 5 Ausführungsplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagenplanung der Anlage 11 Nummer 11.1 (zu § 39 Abs. 4) HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
- Überwachen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70, in Hamburg - Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]