Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http:///www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.
LOS I: Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung des Benthos und die bis zu zweijährige Untersuchung der Fische nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Flächen N-13.1 und 13.2 gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom Januar 2023 in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Benthos (Infauna und Epifauna) und Fische jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
LOS II: Ausgeschrieben ist hier die einjährige, vorbereitende Untersuchung des Benthos nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Infauna und Epifauna jeweils gemeinsame Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Flächen N-13.1 und N-13.2
Deutsche AWZ der Nordsee
LOS I:
Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-13.1 und N-13.2 sowie einer gemeinsamen Referenzfläche in jeweils drei Kampagnen: Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023); Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2024); Herbstkampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2024).
Durchführung von Fischuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-13.1 und N-13.2 sowie einer gemeinsamen Referenzfläche in zunächst einer Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023). Nach Prüfung der Fangergebnisse entscheidet der Auftraggeber, ob die Fischuntersuchungen beendet oder mit der Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2024) und/oder der Herbstkampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2024) fortgesetzt werden.
Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Hols pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche
- Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen à 3 Greifern pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche
- Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne pro Fläche 15 Schleppstrecken mit jeweils parallel ausgeführeten Steuerbord- und Backbord-Hols) pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche
- Nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung
Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt vier Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Zwischenbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 30.09.2024) und jeweils ein Abschlussbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss aller drei Kampagnen (Abgabe 15.03.2025).
Die Untersuchungsergebnisse für Fische sind in insgesamt zwei, nach Bedarf in vier Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Bericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss der ersten Kampagne (Abgabe 31.01.2024). Falls die Zwischenauswertung des Auftraggebers ergibt, dass eine Fortrsetzung der Untersuchungen erforderlich ist, wird jeweils ein Abschlussbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss aller drei Kampagnen erstellt (Abgabe 15.03.2025)
Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) für die Schutzgüter Sediment, Infauna, Epifauna, Fische und Biotope zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte, Überarbeitungen sind einzuplanen.
Die Endfassungen aller Abschlussberichte werden vom Auftragnehmer ins Englische übersetzt. Die übersetzten Abschlussberichte der Flächen N-13.1 und N-13.2 sind bis spätestens 31.08.2025 an den öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. Das Projekt endet mit der Abnahme der übersetzten Abschlussberichte spätestens am 15.11.2025.
Ökologische Untersuchungen Benthos in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee
Deutsche AWZ der Nordsee
LOS II:
Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf jeweils einer Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ sowie jeweils einer Referenzfläche in jeweils zwei Kampagnen: Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023); Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2024).
Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Hols pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche
- Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen à 3 Greifern pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche
- Nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung
Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten für jede der beiden Flächen nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 30.08.2024).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Flächen N-13.1 und N-13.2
Ort: Neu Brodersdorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Untersuchungen Benthos in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee
Ort: Neu Brodersorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
RANDBEDINGUNGEN/ VORBEMERKUNGEN
- Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
- Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare sind in den Vergabedokumenten vorhanden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- ausgefülltes Vertragsdokument
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576140
- Erklärung IT-Sicherheit_Fbl-422
- Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)
- Bietergemeinschaft_Formblatt 401-L (soweit erforderlich)
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Referenzschreiben des Referenzgebers
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Deckungsnachweis der Versicherung
REFERENZEN
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Bezeichnung des Projekts;
- Beschreibung der Ausgeführten Leistung
- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
- Auftragssumme brutto
FACHSTUDIUM FACHKRÄFTE:
Biowissenschaften: Abgeschlossenes Studium in einem Studiengang der Biowissenschaften, Biologie, (marinen) Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie mit dem Abschluss als Master/Diplom oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Erhebung/Bearbeitung/Auswertung biologischer Daten sowie Erstellung umfassender Berichte befähigen.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk, - und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH
speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter
https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]