Neubau Grundschule am Alten Postweg in der Freien Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-028
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bremen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bremen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule am Alten Postweg in der Freien Hansestadt Bremen
Der Auftraggeber plant am Standort der Grundschule am Alten Postweg den Ersatzneubau einer Grundschule mit Kindertagesstätte, Einfeldhalle und Außenanlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen des technischen Gebäudemanagements im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP).
28207 Bremen
Der Neubau der Grundschule Am Alten Postweg in Bremen soll die folgenden Funktionsbereiche umfassen:
- Dreizügige Ganztagsgrundschule mit Küche und Speiseraum/Aula
- Einfeldhalle
- Integrierte zweigruppige Kindertagesstätte
- Außenanlagen
Die städtebauliche Vorkonzeption hat ergeben, dass das vorhandene Grundstück diesen Neubaubedarf aufnehmen kann. Für den Ersatzneubau wurde die Phase 0 abgeschlossen. Es ist ein Raumprogramm aufgestellt und verabschiedet worden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere:
- die vollständige Planung (Objektplanung, TGA-Planung, Statik, Freianlagenplanung etc.) für den Neubau der Grundschule einschließlich Kindertagesstätte am Alten Postweg inkl. aller Funktionsbereiche
- die schlüsselfertige und funktionsfähige Errichtung des Neubaus der Grundschule am Alten Postweg mit Küche und Speiseraum/Aula, Einfeldhalle und Kindertagesstätte
- die Erstellung der zugehörigen Außenanlagen und Freiflächen
- die Erschließung und den Anschluss an die Versorgungsleitung zu allen notwendigen Medien
- die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung
- Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen
- die betriebsbezogenen Leistungen des technischen Gebäudemanagements für einen Zeitraum von 25 Jahren nach Abnahme der Planungs- und Bauleistungen
Der Auftraggeber geht von einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 5.500 m² und von einer Außenfläche von ca. 6.000 m² aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bauvorlageberechtigung des für die Objektplanung zuständigen Projektleiters
2. Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung: Es ist die Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorzulegen:
- 3 Millionen Euro für Personenschäden und
- 2 Millionen Euro für Vermögensschäden.
3. Unternehmensumsatz Objektplanung - Gebäude: Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) für den Bereich Objektplanung. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet.
4. Unternehmensumsatz Fachplanung TGA: Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) für den Bereich Fachplanung TGA. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet.
5. Unternehmensumsatz Bauen: Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) für den Bereich Bauen. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet.
6. Unternehmensumsatz Gebäudebetrieb: Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) für den Bereich Gebäudebetrieb. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet.
7. Mitarbeitende Objektplanung : Angaben zu Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren ( 2020, 2021, 2022) für den Bereich Objektplanung. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet
8. Mitarbeitende Fachplanung TGA: Angaben zu Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren ( 2020, 2021, 2022) für den Bereich Fachplanung TGA. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet.
9. Mitarbeitende Bauen: Angaben zu Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren ( 2020, 2021, 2022) für den Bereich Bauen. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet.
10. Mitarbeitende Gebäudebetrieb: Angaben zu Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren ( 2020, 2021, 2022) für den Bereich Gebäudebetrieb. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet.
11. Referenz Gesamtprojektleitung: Vergleichbare Leistungen bei projektleitender Verantwortung einer zusammengefassten Leistung (Totalunternehmer, ÖPP, Schlüsselfertigbau oder vergleichbar) in einem Hochbauprojekt mit den Aufgaben: Verantwortlicher Ansprechpartner für den Auftraggeber und Erbringung der Gesamtkoordination der Projektumsetzung sowie verantwortlich für die Gesamtprojektleitung
12. Referenz Objektplanung Gebäude: Referenz für vergleichbare Leistungen im Bereich Objektplanung. Vergleichbare Leistungen sind Planungsleistungen für Neubau, Kernsanierung oder Erweiterungs- und Anbau im Hochbau im Sektor Bildungsimmobilie.
13. Referenz Fachplanung TGA: Referenzen für vergleichbare Leistungen im Bereich TGA. Vergleichbare Leistungen sind Fachplanung für TGA für Neubau, Kernsanierung oder Erweiterungs- und Anbau im Hochbau im Sektor Bildungsimmobilie.
14. Referenz Bauen: Referenz für vergleichbare Leistungen im Bereich Bauen. Vergleichbare Leistungen sind der Neubau oder Kernsanierung, Erweiterungs- und Anbau im Hochbau im Sektor Bildungsimmobilie.
15. Referenz Gebäudebetrieb: Referenz für vergleichbare Leistungen als Gebäudebetreiber. Vergleichbare Leistungen sind der Betrieb von Bildungsimmobilien oder vergleichbaren Immobilien im Hochbau, Erbringung technischer Gebäudemanagementleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen).
zu Eignungskriterium 11: Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, dass für jeden Leistungsbereich (Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Bauen und Gebäudebetrieb) mindestens eine geeignete Referenz für vergleichbare Leistungen vorgelegt wird. Fehlt in einem der Leistungsbereiche eine geeignete Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, wird der Bewerber / Teilnehmer vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Geeignetheit der Referenzen für die vergleichbare Leistungserbringung ergibt sich jeweils aus den Anforderungen zu den Referenzen aus der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
zu Eignungskriterium 12: Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, dass für jeden Leistungsbereich (Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Bauen und Gebäudebetrieb) mindestens eine geeignete Referenz für vergleichbare Leistungen vorgelegt wird. Fehlt in einem der Leistungsbereiche eine geeignete Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, wird der Bewerber / Teilnehmer vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Geeignetheit der Referenzen für die vergleichbare Leistungserbringung ergibt sich jeweils aus den Anforderungen zu den Referenzen aus der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
zu Eignungskriterium 13: Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, dass für jeden Leistungsbereich (Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Bauen und Gebäudebetrieb) mindestens eine geeignete Referenz für vergleichbare Leistungen vorgelegt wird. Fehlt in einem der Leistungsbereiche eine geeignete Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, wird der Bewerber / Teilnehmer vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Geeignetheit der Referenzen für die vergleichbare Leistungserbringung ergibt sich jeweils aus den Anforderungen zu den Referenzen aus der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
zu Eignungskriterium 14: Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, dass für jeden Leistungsbereich (Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Bauen und Gebäudebetrieb) mindestens eine geeignete Referenz für vergleichbare Leistungen vorgelegt wird. Fehlt in einem der Leistungsbereiche eine geeignete Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, wird der Bewerber / Teilnehmer vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Geeignetheit der Referenzen für die vergleichbare Leistungserbringung ergibt sich jeweils aus den Anforderungen zu den Referenzen aus der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
zu Eignungskriterium 15: Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, dass für jeden Leistungsbereich (Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Bauen und Gebäudebetrieb) mindestens eine geeignete Referenz für vergleichbare Leistungen vorgelegt wird. Fehlt in einem der Leistungsbereiche eine geeignete Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen, wird der Bewerber / Teilnehmer vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Geeignetheit der Referenzen für die vergleichbare Leistungserbringung ergibt sich jeweils aus den Anforderungen zu den Referenzen aus der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter II.2.7 angegebene Enddatum versteht sich als möglichen, aber nicht verbindlichen Abnahmetermin der Bauleistungen. An die Abnahme der Bauleistungen schließt sich eine 25jährige Betriebsphase an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.