U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9) Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0294-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9)
U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9)
Berlin
Erneuerung der Zugsicherungsanlagen in elektronischer Technik
- Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume.
Streckenbereiche
U1, Uhlandstraße - Kurfürstenstraße
U4, Innsbrucker Platz - Nollendorfplatz
U3, Augsburger Straße - Breitenbachplatz
Baubereich U1 Uhlandstraße (U) bis Kurfürstenstraße (Kus) -
Errichtung von zwei Stellrechnerräumen im Bahnhof Uhlandstraße und
Nollendorfplatz;
Baubereich U4 Innsbrucker Platz (Ipo) bis Nollendorfplatz (Nm/Nu) -
Errichtung von einem Stellrechnerraum im Bahnhof Innsbrucker Platz;
Baubereich U3 Augsburger Straße (Au) bis Breitenbachplatz (Bt) -
Errichtung von einem Stellrechnerraum im Bahnhof Fehrbelliner Platz;
In allen Baubereichen sind weitere Betriebsräume die im Zusammenhang mit
der Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stehen anzupassen. Bei der
Standortwahl der Stellrechnerräume sind die baulichen Varianten zu
überprüfen.
Wesentlich bei der Aufgabenstellung zur Sanierung bzw Umbau/Neubau der Betriebsräume ist die Umsetzung gemäß BVG Richtlinien und den allgemein gültigen Regelwerken sowie des Brandschutzes. Das architektonische Gesamtkonzept ist mit
dem Fachbereich abzustimmen und kann erst nach Genehmigung umgesetzt werden.
Die Genehmigungsplanungen sind nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz/ den BVG Richtlinien der BOStrab und den für die U Bahn gültigen Regelwerke zu erstellen.
Der Auftrag wird in drei Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.
Der Auftrag umfasst die Leistungen nach folgenden
Leistungsbildern i.S.d. HOAI:
- Objektplanung
- Tragwerksplanung
Option: Lph. 3 (Rest 6,5%-9)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche
und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
3. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Objektplanung (OP)
Es ist eine Referenz (OP) einzureichen, welche die
Mindestanforderungen erfüllt:
1) Es ist eine Referenz (OP Ing. Bauwerk) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Betrieb umgesetzt worden sein.
3) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.
4) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.
5) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigen-anteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.
6) Das Objekt muss mind. Honorarzone III haben
Tragwerksplanung (TP):
1) Es ist eine Referenz (TP Ing. Bauwerk) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Betrieb umgesetzt worden sein.
3) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.
4) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.
5) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang (Eigenanteil) zu den angegebenen Referenzen muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.
6) Das Objekt muss mind. Honorarzone III haben
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Unetrlagen summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
die engereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber
einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Angeboten eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der eingereichten Erklärungen und Unterlagen auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten
Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber
behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Angebote
folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied)
- Eigenerklärung Fachkundenachweis
- Eigenerklärung Projektteam
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von
Bewerbergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von
Eignungsleihe)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern
erforderlich
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften haben eine
gemeinsamerechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der
Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die
Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei
Angebotsabgabe zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der
Zusammensetzung
der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs
nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig
sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur
Einreichung der Angebote ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten.
Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis zum
23.05.23 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,
wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2
SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens
verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.