Rahmenvereinbarung Durchführung von Emissionsmessungen und Instandhaltung an Emissionsmesseinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002942
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Durchführung von Emissionsmessungen und Instandhaltung an Emissionsmesseinrichtung
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und Instandhaltung an Emissionsanalysemess- und Auswertsystemen (AMS).
An einem Standort sind zudem Leistungen durch ein nach § 26 BImSchG notiertes Messinstitut durchzuführen.
Details sind den Leistungsbeschreibungen (Teil C, Teil D) zu entnehmen.
Müllheizkraftwerk Berlin-Ruhleben (MHKW)
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und Instandhaltung an den Emissionsanalysemess- und Auswertsystemen (AMS) des Müllheizkraftwerkes Berlin- Ruhleben (MHKW), Kessellinie 1-4 und Kessellinie A gemäß Eignungsprüfung bzw. Vorgaben der Hersteller.
Des Weiteren ist durch ein nach § 26 BImSchG notiertes Messinstitut durchzuführen:
- wiederkehrende diskontinuierliche Emissionsmessungen (WEM) gem. 17. BImSchV an den Kessellinien 1-4 und der Linie A,
- Funktionsprüfung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen DIN14181 (AST) für AMS gem. 17. BImSchV,
- Funktionsprüfung und Kalibrierung (QAL2) kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen mit Vergleichsmessungen gem. DIN 14181 (Kalibrierung und Validierung der Messeinrichtungen)
- die Sondermessungen auf Anforderung des Auftraggebers.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.04.2023.
Mechanische Behandlungsanlagen Gradestraße
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und Instandhaltung an den Emissionsanalysemess- und Auswertsystemen (AMS) der Mechanischen Behandlungsanlage Gradestraße gemäß Eignungsprüfung bzw. Vorgaben der Hersteller.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.04.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllheizkraftwerk Berlin-Ruhleben (MHKW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
1) Wartung der H2-Gassensoren 2%
2) Wartungen und QAL3-Prüfungen von Fremdgeräten 10%
3) Prüfungen, die durch eine zertifizierte Messstelle durchzuführen sind: AST, QAL2 und WEM 20%
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mechanische Behandlungsanlagen Gradestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
1) Wartung der H2-Gassensoren 2%
2) Wartungen und QAL3-Prüfungen von Fremdgeräten 10%
3) Prüfungen, die durch eine zertifizierte Messstelle durchzuführen sind: AST, QAL2 und WEM 20%
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://
www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie
2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.