Betriebshof Weißensee: Projektsteuerungsleistungen für Grundinstandsetzung + Kapazitätserweiterung (Straßenbahn-Betriebshof) Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0159-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebshof Weißensee: Projektsteuerungsleistungen für Grundinstandsetzung + Kapazitätserweiterung (Straßenbahn-Betriebshof)
Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben:
"Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung Straßenbahn-Betriebshof Weißensee"
(Details siehe Leistungsbeschreibung)
Berlin
siehe Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung
Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die unter Ziffer III genannten Eignungsanforderungen findet eine Teilnehmerbegrenzung auf 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften statt. Nur die 5 auf diese Weise ermittelten Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnehmerbegrenzung erfolgt anhand einer gewichteten Referenzbewertung. Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 4 vergleichbare Referenzen ein, werden der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 4 Referenzen zugrunde gelegt, mit denen die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielt wird.
Im Rahmen der Bewertung der Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 190 Punkte erreicht werden. Aus den für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los.
Als Teilnehmerbegrenzungskriterien der Referenzen Hochbau 1, Hochbau 2, Nutzungsähnliche Objekte 1, Nutzungsähnliche Objekte 2 werden die nachfolgenden Kriterien verwendet:
- Anzahl der Projektstufen (Stufen: Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Durchführung, Abschluss), bewertet wird die Anzahl der Projektstufen je Referenz, max. 5 Punkte je Referenz, d. h. max. 20 Punkte.
- Anzahl der erbrachten Handlungsfelder (Handlungsfelder: Organisation, Termine, Kosten, Qualitäten,Verträge/Versicherungen), bewertet wird die Anzahl der Handlungsfelder insgesamt je Referenz, max. 5 Punkte je Referenz, d. h. max. 20 Punkte.
- Gesamtbaukosten netto (Kostengruppe 200-600): Bewertet werden die Gesamtbaukosten (KG 200-600) in den jeweiligen Referenzobjekten, max. 5 Punkte je Referenz, d. h. max. 20 Punkte.
-Honorarzone (Schwierigkeitsgrad): Bewertet wird die Honorarzone nach § 5 AHO Heft 9, max. 4 Punkte je Referenz, d. h. max. 16 Punkte.
- Referenzalter (Aktualität): Bewertet wird das Alter(Aktualität) der Referenz (Aktualität) bezogen auf den Abschluss der Leistungen, max. 5 Punkte je Referenz, d. h. max. 20 Punkte. Die Leistungserbringung (gegenständliche Projektsteuerungsleistung) soll abgeschlossen sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen sind (Ende Lph 8), werden im Kriterium "Alter" mit 0 Punkten bewertet. Im Kriterium "Anzahl der erbrachten Projektstufen" werden diejenigen Projektstufen, die noch nicht abgeschlossen sind, nicht gewertet.
- Inbetriebnahme Management: Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der Projektsteuerung für das Referenzprojekt ein technisches Inbetriebnahme Management erfolgte, max. 2 Punkte je Referenz, d. h. max. 8 Punkte.
-Schienengebundenes Verkehrsträgerprojekt (Bahn, U-Bahn, S-Bahn, Tram): Positiv bewertet wird, wenn die Referenz ein Schienengebundenes Verkehrsträgerprojekt ist, max. 3 Punkte je Referenz, d. h. max. 12 Punkte.
-Öffentlicher Auftraggeber: Positiv bewertet wird, wenn die Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, max. 2 Punkte je Referenz, d. h. max. 8 Punkte.
- Fördermitteln, Fremdfinanzierung oder Auflagen aus dem Zuwendungsrecht: Positiv bewertet wird, wenn die Referenz Fördermittel, Fremdfinanzierung oder Auflagen aus dem Zuwendungsrecht berücksichtigt wurden, 1 Punkt je Referenz, d. h. max. 4 Punkte.
- Planfeststellungsverfahren: Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der Referenz ein Planfeststellungsverfahren erfolgte, 3 Punkte je Referenz, d. h. max. 12 Punkte.
- Anzahl der Einzelprojekte im Rahmen des Multiprojektmanagement: Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen eines Gesamtprogramms/Gesamtprojekts Projektsteuerungsleistungen für mehrere u.a. örtlich, zeitlich, inhaltlich und/oder in der Nutzung abgrenzbare (Teil-)Projekte (parallel) vom Bewerber erbracht wurden, max. 3 Punkte je Referenz, d. h. max. 12 Punkte.
- Leistungen zur Beratung, Implementierung, Betreiben für ein PKMS=Projekt-Kommunikations-Management-System/CDE- System=Common-Data-Environment-System: Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen Leistungen zur Beratung, Implementierung, Betreiben für ein PKMS/CDE-System erbracht wurden, 3 Punkte je Referenz, d. h. max. 12 Punkte.
- Umsetzung unter laufendem Betrieb: Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen, die Umsetzung des Projektes im laufenden Betrieb durchgeführt wurde, 5 Punkte je Referenz, d. h. max. 20 Punkte.
-Darüber hinaus erfolgt die Bewertung der Referenz Hochbau 1 und Hochbau 2 mit dem nachfolgenden Teilnehmerbegrenzungskriterium: Positiv bewertet wird, wenn es sich bei der Objektart der Referenz um eine/einen Betriebshof, Betriebswerkstatt, Abstellanlage, Produktionshalle handelt, 3 Punkte je Referenz, d. h. max. 6 Punkte.
Hinsichtlich der Bewertung aller Referenzen - Bepunktung je Kriterium und Ausprägungsmerkmal - gilt das Dokument "Formblatt_Teilnahmewettbewerb Eignungsmatrix", welches gemeinsam mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Es erfolgte eine stufenweise Beauftragung.
Die erste Auftragsstufe (Projektstufe 1 - Projektvorbereitung und Projektstufe 2 - Planung) wird verbindlich beauftragt.
Die weitergehende Auftragsstufe 2 (Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung gemäß Leistungsbeschreibung Projektsteuerung) und Auftragsstufe 3 (Projektstufe 4 - Ausführung und Projektstufe 5 - Projektabschluss gemäß der Leistungsbeschreibung Projektsteuerung) sind optional.
- Details siehe Leistungsbeschreibung und § 3.2 des Vertrags über Projektsteuerungsleistungen -
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angaben Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sachversicherung) mit einer Deckungssumme (Personen u. sonst. Schäden) in Höhe von = oder > 2,5 Mio. €.
Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenen Leistungsgegenstad vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n.
Es sind vergleichbare Referenzen über Projektsteuerungsleistungen unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung Fachkundenachweis vorzulegen. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf den Auftragsinhalt (Projektsteuerungsleistungen für Kapazitätserweiterungen und Grundinstandsetzungen bei Bauten im Bestand und im laufenden Betrieb). Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:
-Referenzbezeichnung
-Benennung der vom Projektsteuerungsauftrag erfassten Objektart (Zuordnung zu den Kategorien Gebäude i.S.d. HOAI oder Betriebshof/ Betriebswerkstatt/ Abstellanlage/Produktionshalle oder schienengebundenes Verkehrsträgerprojekt (Bahn, U-Bahn, S-Bahn, Tram)
-Benennung der vom Projektsteuerungsauftrag erfassten Planungs- und Bauleistungen (Grundinstandsetzung oder Sanierung oder Modernisierung und Umbau eines Gebäudes i. S. d. HOAI, Leistungsbild Gebäude/Innenräume)
-Angabe der dem Referenzauftrag zugrundeliegenden Baukosten (KG 200-600) sowie der Gesamtkosten (KG 200-600)
-Anzahl der vom Referenzauftrag erfassten Projektstufen
-Anzahl der vom Referenzauftrag erfassten Handlungsfelder
-Honorarzone gem. § 5 AHO Heft 9 (Schwierigkeitsgrad)
-Jahr in dem der Referenzauftrag abgeschlossen wurde
-Angabe dazu, ob im Rahmen der Projektsteuerung für das Referenzprojekt ein technisches Inbetriebnahme-Management erfolgte
-Angabe zur Anzahl der Einzelprojekte im Rahmen des Multiprojektmanagements
-Angabe dazu, ob es sich um ein Projekt handelte, bei dem Fördermittel, eine Fremdfinanzierung oder Auflagen aus dem Zuwendungsrecht zu berücksichtigen waren
-Angabe dazu, ob im Rahmen des Referenzprojektes ein Planfeststellungsverfahren erfolgte
-Angabe dazu, ob im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen Leistungen zur Beratung, Implementierung sowie zum Betreiben für ein PKMS/CDE-System erbracht wurden.
-Angabe dazu, ob im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen die Umsetzung des Projektes im laufenden Betrieb durchgeführt wurde
-Informationen zum Auftraggeber des Referenzauftrags
-Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer)
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 2 vergleichbare Referenzen über Projektsteuerungsleistungen vorzulegen.
Die mindestens einzureichenden 2 Referenzen müssen folgende Inhalte abdecken:
•Hochbau 1: Projektsteuerungsleistungen bzgl. der Grundinstandsetzung von Gebäuden oder
•Hochbau 2: Projektsteuerungsleistungen bzgl. der Errichtung von Gebäuden und
•Nutzungsähnliche Objekte 1: Projektsteuerungsleistungen bzgl. der Grundinstandsetzung nutzungsähnlicher Gebäude oder
•Nutzungsähnliche Objekte 2: Projektsteuerungsleistungen bzgl. der Errichtung nutzungsähnlicher Objekte
Mindestanforderung an die Referenz Hochbau 1:
-Grundinstandsetzung oder Sanierung oder Modernisierung und Umbau eines Gebäudes i. S. d. HOAI, Leistungsbild Gebäude/Innenräume
-Objektart: muss ein Gebäude sein gem. HOAI Leistungsbild Gebäude/Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10 (§ 35))
-Baukosten (KG 200-600) mindestens 20 Mio. €
Mindestanforderung an die Referenz Hochbau 2:
-Errichtung eines Gebäudes
-Objektart: muss ein Gebäude sein
-gem. HOAI Leistungsbild Gebäude/Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10 (§ 35))
-Baukosten (KG 200-600) mindestens 20 Mio. €
Mindestanforderung an die Referenz Nutzungsähnliche Objekte 1:
-Grundinstandsetzung eines Gebäudes oder Sanierung oder Modernisierung und Umbau
-Nutzungsart: Gebäude muss (Betriebs-)Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle, Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar sein
Mindestanforderung an die Referenz Nutzungsähnliche Objekte 2:
-Errichtung eines Gebäudes
-Nutzungsart: Gebäude muss als (Betriebs-)Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle, Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar genutzt werden
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2.Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
-Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
-Eigenerklärung Fachkundenachweis
-Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland ("Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland)"
-Bewerbergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
-Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend)
-Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) (falls zutreffend)
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
3.Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
4.Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
5.Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem bewertet (siehe hierzu oben II.2.9).
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
-Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
-Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
-Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
-Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern.
3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3) der Bekanntmachung) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1) der Bekanntmachung) u. des Aktenzeichens INF1-0159-2023 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3) der Bekanntmachung) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4.Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1) der Bekanntmachung):
5.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.8) der Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaft dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6.Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7.Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) der Bekanntmachung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8.Erläuterung zum Ablauf:
Zu Beginn der Verhandlungen erhalten die Bieter Gelegenheit, ihr Angebot, namentlich ihr Team und ihre Herangehensweise an die Projektaufgabe mittels eines Leistungs- und Personalkonzeptes zu präsentieren. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei
Fortsetzung der Verhandlung haben.
Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9.Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
11.Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.