Dienstleistungen Data und Analytics Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen Data und Analytics
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages mit einem geeigneten Partner für Projekte mit Aufgaben in der Entwicklung und Beratung im Bereich Data und Analytics. Dabei sollen strukturelle sowie auch inhaltliche Entwicklungsaufgaben durch den Dienstleister erbracht werden. Anforderungen sollen verstanden, geordnet und der Priorität nach umgesetzt werden.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Der AN erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen im Verlauf des Projektes kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT mit einzukalkulieren.
Die Bundesdruckerei GmbH zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen.
Die Bundesdruckerei verfügt im Bereich "Data Science" über mehrere eigene Teams, die für verschiedene Kundenprojekte tätig sind. Die Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen sowohl die Sichtung und Prüfung externer Datenquellen sowie deren automatischen Import und die Zusammenführung mit internen Datenquellen der Kunden als auch die Entwicklung interaktiver Dashboards und Prognosemodelle.
Zu den Aufgabengebieten gehören in diesem Zusammenhang auch das Deployment der entwickelten Lösungen auf Systeme der Bundesdruckerei (SaaS), Arbeiten für den gehosteten Betrieb für den Kunden oder alternativ das Deployment direkt auf die IT-Infrastruktur des Kunden.
Alle genannten Themen werden von den Teams der Bundesdruckerei sowohl in der Umsetzung betreut als auch beratend begleitet. Zusätzlich gehören Service und Support zum Leistungsportfolio.
Zum Ausbau dieses Leistungsangebots und zur weiteren Professionalisierung sucht die Bundesdruckerei einen Partner, der die Tätigkeiten der Bundesdruckerei in diesem Bereich begleitet und intern wie extern punktuell Unterstützung für die vorhandenen Teams leistet.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit der Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages mit einem geeigneten Partner für Projekte mit Aufgaben in der Entwicklung und Beratung im Bereich Data und Analytics. Dabei sollen strukturelle sowie auch inhaltliche Entwicklungsaufgaben durch den Dienstleister erbracht werden. Anforderungen sollen verstanden, geordnet und der Priorität nach umgesetzt werden.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 24 (vierundzwanzig) Monaten. Sofern der Auftraggeber diesen Vertrag nicht 3 (drei) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende kündigt, verlängert sich der vorliegende Vertrag maximal zweimalig um jeweils 12 (zwölf) weitere Monate. Die maximal mögliche Vertragslaufdauer beträgt mithin 48 (achtundvierzig) Monate.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 5.000 Personentage (PT) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 6.000 Personentage (PT). Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeit-punkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, jeweils unter Angabe:
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- der Beschreibung der Referenzleistung(en),
- des Leistungszeitraums,
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen.
1. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mindestens 20 fest angestellte Mitarbeiter betragen.
2. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6S3G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]