Auswärtiges Amt - Metallbau, Fenster Türen mit Sicherheitsanforderung - Vergabe 2610/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2610/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswärtiges Amt - Metallbau, Fenster Türen mit Sicherheitsanforderung - Vergabe 2610/2022
Auswärtiges Amt
Umbau und Erweiterung Kurstraße 33
Metallbau, Fenster Türen mit Sicherheitsanforderung - DIN 18336, 18357, 18360 - KKE 309 (VE08-4)
Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin
VE 08-4 Metallbau, Fenster und Türen mit Sicherheitsanforderung
Kurze Beschreibung des Auftrags
- Einbau von Fenster und Türen mit Sicherheitsanforderung inkl. Dämm- und Abdichtungsarbeiten
- Einbau sicherheitstechnischer Überwachungssysteme
Menge oder Umfang des Auftrags
Gesamtmenge bzw. -umfang:
- PR-Fassade: gesamt ca. 50 m²,
mit 2 Stück Außentüren,
inkl. Beschläge und Sicherheitsaustattung,
Anschlussarbeiten mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten
- Bandfassaden: gesamt ca. 30 m²,
mit ca. 17 Stück Einsatzelementen,
inkl. Beschläge und Sicherheitsaustattung,
Anschlussarbeiten mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten
- Außentüren: 1 Stück Stahl-Paneeltür,
3 Stück Aluminium Paneeltüren,
3 Stück Stahl-Trafotüren,
inkl. Beschläge und Sicherheitsausstattung,
Anschlussarbeiten mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten
- Innentüren: 2 Stück Stahltüren,
inkl. Beschläge und Ausstattung
- Lochfenster: 128 Stück Fenster, als Drehfenster, Drehkippfenster, Festverglasungen,
inkl. Beschläge und Sicherheitsausstatt...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswärtiges Amt - Metallbau, Fenster Türen mit Sicherheitsanforderung - Vergabe 2610/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 06.04.2023
Das Angebotsschreiben Formblatt 213 und das Formblatt 225a werden nicht nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.“
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dienst.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergab...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]