Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (17/18 Gebäude) in Bad Bramstedt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock - VOEK 346-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 346-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=514990
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=514990
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (17/18 Gebäude) in Bad Bramstedt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock - VOEK 346-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 346-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung - AB21
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1:

Unterhaltsreingung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt

Los 2:

Glasreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts-, Grund- und Intensivreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt, Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt

WE 115807

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung umfasst Reinigungsgesamtflächen von 14.897,78 m² Fußbodenfläche (davon Unterhaltsreinigung 14.388,32 m², davon Bedarfsreinigung 509,46 m²). Bei dem Objekt handelt es sich um eine Dienstliegenschaft (17 Gebäude) der Bundespolizeidirektion (BPOLD) in Bad Bramstedt. Die Liegenschaft wird folgendermaßen genutzt:

Wachgebäude, Dienst- /Verwaltungsgebäude, Wirtschaftsgebäude, Sanitätsgebäude, Betriebsmeisterei, Kfz-Halle und Tischlerei, Kfz-Werkstatt, IKT-Werkstatt, Unterkunftsgebäude, Polizeisportgebäude, Sporthalle

Jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1.208.251,39 m² (davon Unterhaltsreinigung 1.181.687,70 m², davon Bedarfsreinigung 26.563,69 m²).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotene Reinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2030).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bedarfsleistungen (Grund-, Intensivreinigung, zusätzl. Unterhaltsreinigung)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe in Los 1 die "Richtleistungen qm/Stunde/Reinigungskraft" anzugeben. Hierfür dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los 1.

A1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

A2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

A3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

B1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

B2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

B3 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²

B4 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

B5 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

C1 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 85 m²

C1 W5 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²

C2 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²

C2.1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²

C2.2 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²

C2.3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

C3 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

C3.1 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

C4 W2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

C4 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

C5 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 85 m²

C5.1 W2 Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²

C5.1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

C5.2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

C5.3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²

D1 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 90 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²

D1 W5 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 90 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 10 m²

D2 W2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 80 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²

D3 W1-n.A. Fliesen ; max. Richtl. UHR: 70 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²

D4 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 60 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²

E1 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²

E1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²

E2 W1 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 110 m²

E2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²

F1 W2 Beton ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²

F1 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²

F1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²

F2 W1 Beton/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 110 m²

F2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²

F3 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 240 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 120 m²

F4 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 120 m²

F5 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²

F5 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²

F6 W1 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 75 m²

F6 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²

G1 M2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²

G2 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²

G2 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²

G3 M2 Beton/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 140 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 70 m²

G4 J1-n.B. Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 130 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 65 m²

H1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

H2 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

H3 J1-n.B. Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 75 m²

H4 J1-n.B. Teppich ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

I1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

I2 M2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

I3 J2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

I4 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²

I4 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

I5 J1-n.B. Teppich ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²

J1 W1-n.A. Teppich ; max. Richtl. UHR: 130 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 65 m²

J2 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²

J3 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 650 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 325 m²

J3.1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²

J4 W1 Beton/Holz/OSB-Platten/Sportmatten ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²

J4.1 W1 Beton/Holz/OSB-Platten; max. Richtl. UHR: 210 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 105 m²

J5 W1 Linoleum; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²

J6 J1-n.B. Estrich; max. Richtl. UHR: 140 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 70 m²

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt, Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt

WE 115807

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 2.762,28 m² (einseitig gemessen, teilweise beidseitig zu reinigen).

Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 5.524,56 m² Glasfläche (einseitig gemessen, teilweise beidseitig zu reinigen).

Die Reinigung der Außenjalousien umfasst Flächen von insgesamt 215,01 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).

Die jährliche Reinigungsgesamtfläche der Außenjalousien beträgt 215,01 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotene Reinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2030).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bedarfsleistungen (zusätzl. Glasreinigung)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

Nur für das Gebäude 2.2a relevant:

Für die Gebäudereinigung in diesem Gebäude sollte eine beschränkte Anzahl von Beschäftigten des Dienstleisters bestimmt werden, für die eine Ü1 durchgeführt wird. Die Notwendigkeit der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen von allen Beschäftigten des Dienstleisters ist nicht gegeben.

Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/06/2023
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig werden aber dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab per E-Mail zu vereinbaren. Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 24.05.2023 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens 5 Werktage vorher zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 31.05.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023