Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (17/18 Gebäude) in Bad Bramstedt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock - VOEK 346-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 346-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (17/18 Gebäude) in Bad Bramstedt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock - VOEK 346-21
Los 1:
Unterhaltsreingung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt
Los 2:
Glasreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt
Unterhalts-, Grund- und Intensivreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt
Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt, Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt
WE 115807
Die Reinigung umfasst Reinigungsgesamtflächen von 14.897,78 m² Fußbodenfläche (davon Unterhaltsreinigung 14.388,32 m², davon Bedarfsreinigung 509,46 m²). Bei dem Objekt handelt es sich um eine Dienstliegenschaft (17 Gebäude) der Bundespolizeidirektion (BPOLD) in Bad Bramstedt. Die Liegenschaft wird folgendermaßen genutzt:
Wachgebäude, Dienst- /Verwaltungsgebäude, Wirtschaftsgebäude, Sanitätsgebäude, Betriebsmeisterei, Kfz-Halle und Tischlerei, Kfz-Werkstatt, IKT-Werkstatt, Unterkunftsgebäude, Polizeisportgebäude, Sporthalle
Jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1.208.251,39 m² (davon Unterhaltsreinigung 1.181.687,70 m², davon Bedarfsreinigung 26.563,69 m²).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2030).
Bedarfsleistungen (Grund-, Intensivreinigung, zusätzl. Unterhaltsreinigung)
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe in Los 1 die "Richtleistungen qm/Stunde/Reinigungskraft" anzugeben. Hierfür dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los 1.
A1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
A2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
A3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
B1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
B2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
B3 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²
B4 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
B5 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
C1 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 85 m²
C1 W5 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²
C2 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²
C2.1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²
C2.2 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²
C2.3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
C3 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
C3.1 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
C4 W2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
C4 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
C5 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 85 m²
C5.1 W2 Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²
C5.1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
C5.2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
C5.3 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²
D1 W5 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 90 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²
D1 W5 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 90 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 10 m²
D2 W2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 80 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²
D3 W1-n.A. Fliesen ; max. Richtl. UHR: 70 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²
D4 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 60 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 15 m²
E1 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²
E1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²
E2 W1 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 110 m²
E2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²
F1 W2 Beton ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²
F1 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 115 m²
F1 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²
F2 W1 Beton/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 110 m²
F2 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 220 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²
F3 W2 Teppich ; max. Richtl. UHR: 240 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 120 m²
F4 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 120 m²
F5 W2 Fliesen/Stein ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 80 m²
F5 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²
F6 W1 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 75 m²
F6 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 30 m²
G1 M2 Fliesen ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²
G2 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²
G2 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 60 m²
G3 M2 Beton/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 140 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 70 m²
G4 J1-n.B. Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 130 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 65 m²
H1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 170 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
H2 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
H3 J1-n.B. Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 150 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 75 m²
H4 J1-n.B. Teppich ; max. Richtl. UHR: 160 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
I1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
I2 M2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
I3 J2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
I4 J1-n.B. Beton/Estrich/Fliesen ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²
I4 J1-n.B. Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
I5 J1-n.B. Teppich ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²
J1 W1-n.A. Teppich ; max. Richtl. UHR: 130 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 65 m²
J2 W1 Teppich ; max. Richtl. UHR: 180 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 90 m²
J3 W2 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 650 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 325 m²
J3.1 W1 Linoleum ; max. Richtl. UHR: 190 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 95 m²
J4 W1 Beton/Holz/OSB-Platten/Sportmatten ; max. Richtl. UHR: 200 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 100 m²
J4.1 W1 Beton/Holz/OSB-Platten; max. Richtl. UHR: 210 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 105 m²
J5 W1 Linoleum; max. Richtl. UHR: 230 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 40 m²
J6 J1-n.B. Estrich; max. Richtl. UHR: 140 m² ; max. Richtl. Grund-/Intensivr.: 70 m²
Glasreinigung für die Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt
Bundespolizeidirektion (BPOLD) Bad Bramstedt, Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt
WE 115807
Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 2.762,28 m² (einseitig gemessen, teilweise beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 5.524,56 m² Glasfläche (einseitig gemessen, teilweise beidseitig zu reinigen).
Die Reinigung der Außenjalousien umfasst Flächen von insgesamt 215,01 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche der Außenjalousien beträgt 215,01 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2030).
Bedarfsleistungen (zusätzl. Glasreinigung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Nur für das Gebäude 2.2a relevant:
Für die Gebäudereinigung in diesem Gebäude sollte eine beschränkte Anzahl von Beschäftigten des Dienstleisters bestimmt werden, für die eine Ü1 durchgeführt wird. Die Notwendigkeit der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen von allen Beschäftigten des Dienstleisters ist nicht gegeben.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig werden aber dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab per E-Mail zu vereinbaren. Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 24.05.2023 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens 5 Werktage vorher zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 31.05.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-377870
Fax: +49 228-37787200
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de