Schaffung von Netzanschlüssen für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung von Netzanschlüssen für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (SchnellLG), wurden im Juni 2021 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau des Deutschlandnetz gelegt. Ziel des Deutschlandnetzes ist es eine flächendeckende, attraktive und verlässliche Schnellladeinfrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer, auch auf Bundesautobahnen bereit zu stellen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll die Autobahn GmbH des Bundes deutschlandweit 200 unbewirtschaftete Rastanlagen mit Schnellladeinfrastruktur ausstatten.
Stromnetzanschlüsse Rastanlage Adelzhauser Berg Nord und Adelzhauser Berg Süd
Rastanlage Adelzhauser Berg Nord und Adelzhauser Berg Süd, BAB A8
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die bauliche Schaffung zur Anbindung von elektrischen Anlagen an das regionale Stromnetz und die zum Zwecke der Entnahme von Strom festgelegten Netzanschlusskapazitäten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Umsetzung des SchnellLG ist es erforderlich, die zum Teil abgelegenen Standorte an das örtliche Energienetz anzuschließen und die erforderliche Leistung zum Betrieb der ermittelten Ladepunkte (pro Ladepunkt 0,2 MW) bereitzustellen. Die Bereitstellung des Netzanschlusses ist unabdingbare Voraussetzung für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Dieser Netzanschluss kann ausschließlich von dem jeweils örtlich zuständigen Netzbetreiber erfolgen, der mittels Konzession für die hier erforderliche Leistungserbringung in der Region zuständig ist. Es ist jeweils immer nur ein Netzbetreiber pro Standort Inhaber einer entsprechenden Konzession. Eine Beauftragung anderer Unternehmen (Netzbetreiber) mit der Erbringung von Netzanschlussleistungen ist somit faktisch nicht möglich. Aus diesem Grunde besteht für die hier erforderlichen Leistungen aus technischen Gründen kein Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV) und die AdB kann sich für die notwendige Beschaffung keine Vergleichsangebote anderer Unternehmen für die konkreten Standorte einholen, da immer nur ein bestimmtes Unternehmen zur Leistungserbringung faktisch/tatsächlich in der Lage ist. Die somit in direkter Art erfolgende Vergabe der Netzanschlussleistungen an die jeweils zuständigen Netzbetreiber ist folglich alternativlos. Ein förmliches Vergabeverfahren, an dem sich mehrere Unternehmen beteiligen könnten, ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schaffung von Netzanschlüssen für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen