Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE-4101
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.busse-partner.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärinstallationsarbeiten
Umbau und die Erweiterung des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.
Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit einem Sockel von ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände. Es besitzt zwei Untergeschosse und sechs oberirdische Vollgeschosse (EG - 5.OG). Die Obergeschosse sind als Riegel mit den Abmessungen von 20 x 118 m ausgebildet.
Fabeckstraße 60/62 14195 Berlin
Die Sanitärinstallation im Gebäude umfasst:
930 m Regenwasserleitungen aus Stahlrohr, DN 32-200, für Druckströmung; inkl. Isolierung
670 m Regenwasserleitungen aus PE-Rohr, DN 100-300, für Freispiegelströmung; inkl.
Isolierung
1 St Regenwasserhebeanlage
62 St Dach- und Notabläufe für Druck- und Freispiegelströmung
2150 m Abwasserleitungen aus PE, DN 50-200
1 St Fettabscheider
1 St Abwasserhebeanlage
1480 m Labor-Abwasserleitungen aus PE, DN 50-150
2 St PH-Wert-Kontrollanlagen
4480 m Trinkwasserleitungen aus Edelstahl, DN 12-65; inkl. Isolierung
1 St Druckerhöhungsanlage
1 St Enthärtungsanlage
1 St Trinkwassertrennstation
267 St Sanitärobjekte inkl. Montageelemente
70 St Anschlüsse von Laborzeilen
250 m Löschwasserleitungen aus verzinktem Stahlrohr, DN 50-80
24 St Löschwasserentnahmestellen
1600 m Rohrbegleitheizung
450 St Kernbohrungen
1 St Regenwasser-Pumpstation im Außenbereich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbean- und ummeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auch Negativbescheinigung).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen)
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 (EStG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
- Bestätigung der Umsätze durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- PQ-Nachweis / ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für sämtliche Nachunternehmer.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart. Der Bieter hat zwingend die Basiswerte (Stoffpreise) in dem Formblatt V_2251 F anzugeben, ansonsten kann das Angebot nicht gewertet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTC6A0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/