Stehleuchten Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06399
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Stehleuchten
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bundesweite Lieferung von LED-Stehleuchten. Neben der Lieferung ist der funktionsfertige Aufbau sowie die Inbetriebnahme der Leuchten Bestandteil dieses Rahmenvertrages.
Die Stehleuchten sind bundesweit an die Dienststellen der TK zu liefern.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bundesweite Lieferung von LED-Stehleuchten. Neben der Lieferung ist der funktionsfertige Aufbau sowie die Inbetriebnahme der Leuchten Bestandteil dieses Rahmenvertrages. Über den gesamten Vertragszeitraum plant die TK etwa 1.200 Stehleuchten abzurufen.
Der Höchstwert beträgt 120 Prozent des Angebotsvergleichspreises.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine
gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal
zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte
ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g.
Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von
Angeboten bzw. Teilnahmeanträgen, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD29
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.