Sanitär, Kanzlerstraße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 031-23 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär, Kanzlerstraße 25
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle Sanitären Anlagen des Gebäudes inkl. Lieferung und Montage. Folgende Bereiche sind enthalten: WC-Kerne (Toiletten, Urinale, Handwaschbecken, etc.), Küchen Installationen (Eckventile, Bodenabläufe, etc.), Installationen Grundleitungen, Hochsielleitungen, Fettabwasser.
Kanzlerstraße 25, 21079 Hamburg
Auszug Einzelmengen: Trinkwassleitung Edelstahl ca.320m, Dyn. Strömungsteiler, Hygienespülung, Tiefspülklosett 14 Stk., Urinal 7 Stk., Barrierefreies Tiefspülklosett, Waschtisch 11 Stk., Ausgussbecken 4 Stk., Elektr. Durchlauferhitzer 5 Stk., Montageelemente ca. 35 Stk., Duschenwannenträger, Kanalgrundrohr aus PP ca. 50m, Mauerkragen ca.35 Stk., Fettabwasser aus PE ca. 15m,. Hochsielleitung aus PP-HT ca. 170m, Brandschutz, Dämmung.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. April 2023 ; Fertigstellung ca. Dezember 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär, Kanzlerstraße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glinde
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]