Schadstoffsanierung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung 2023
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem dritten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wieder hergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbauarbeiten – hier Schadstoffsanierungsarbeiten.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG) – Abbruch von Rabitzdecken (ca. 354 qm) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre sowie Leitungen zu Reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG) – Abbruch von Rabitzdecken (ca. 354 qm) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre sowie Leitungen zu Reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Einzelfristen, siehe hierzu auch Formular 6-070 BVBs, Ziffer 2.3.
Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung:
- Fertigstellung Schadstoffsanierung 2.-Rang-Foyer = spätestens am 21.07.2023
- Fertigstellung Feinreinigung 2.-Rang-Foyer = spätestens am 25.07.2023
- Fertigstellung Gesamtleistung Parkettfoyer = spätestens am 26.07.2023
- Fertigstellung Gesamtleistung Schacht 3. Rang = spätestens am 26.07.2023
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort:
- Aufbau BE und Innengerüst = spätestens am 11.07.2023
- Beginn Schadstoffsanierung 2.-Rang-Foyer = spätestens am 17.07.2023
- Beginn Leistungen Parkettfoyer = spätestens am 17.07.2023
- Beginn Leistungen Schacht 3. Rang = spätestens am 17.07.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schadstoffsanierung 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren
Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller
abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder
Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen
Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 08.02.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu
richten.
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Hamburger Transparenzgesetz:
Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.Sprinkenhof.de