Rahmenvereinbarung Schulungsräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schulungsräume
Rahmenvereinbarung für Tagungsräume mit Technik und Verpflegung für Schulungen
Schulungsort Berlin
Schulungsort Berlin: Für die bundesweit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin (AG) führt die AG zahlreiche Seminare/Schulungen durch. Seit Herbst 2022 werden Schulungstermine erstmalig in Präsenz in Tagungsstätten angeboten und etappenweise geplant, da diese Veranstaltungen aus Gründen der räumlichen Kapazität nicht in den Räumlichkeiten der AG stattfinden können.
Nach ersten Auswertungen der bisher durchgeführten Schulungen sowie Rückmeldungen der Teilnehmenden ist vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 eine Durchführung von Schulungsterminen an 5 Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Stuttgart und Berlin) geplant.
Hierfür werden geeignete Schulungsräume und Leistungen in Form von Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt.
Der Auftraggeber kann durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen, die Rahmenvereinbarung um 12 weitere Monate zu verlängern.
Schulungsort Erfurt
Schulungsort Erfurt: Für die bundesweit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin (AG) führt die AG zahlreiche Seminare/Schulungen durch. Seit Herbst 2022 werden Schulungstermine erstmalig in Präsenz in Tagungsstätten angeboten und etappenweise geplant, da diese Veranstaltungen aus Gründen der räumlichen Kapazität nicht in den Räumlichkeiten der AG stattfinden können.
Nach ersten Auswertungen der bisher durchgeführten Schulungen sowie Rückmeldungen der Teilnehmenden ist vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 eine Durchführung von Schulungsterminen an 5 Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Stuttgart und Berlin) geplant.
Hierfür werden geeignete Schulungsräume und Leistungen in Form von Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt.
Der Auftraggeber kann durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen, die Rahmenvereinbarung um 12 weitere Monate zu verlängern.
Schulungsort Düsseldorf
Düsseldorf
Schulungsort Düsseldorf: Für die bundesweit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin (AG) führt die AG zahlreiche Seminare/Schulungen durch. Seit Herbst 2022 werden Schulungstermine erstmalig in Präsenz in Tagungsstätten angeboten und etappenweise geplant, da diese Veranstaltungen aus Gründen der räumlichen Kapazität nicht in den Räumlichkeiten der AG stattfinden können.
Nach ersten Auswertungen der bisher durchgeführten Schulungen sowie Rückmeldungen der Teilnehmenden ist vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 eine Durchführung von Schulungsterminen an 5 Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Stuttgart und Berlin) geplant.
Hierfür werden geeignete Schulungsräume und Leistungen in Form von Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt.
Der Auftraggeber kann durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen, die Rahmenvereinbarung um 12 weitere Monate zu verlängern.
Schulungsort Stuttgart
Stuttgart
Schulungsort Stuttgart: Für die bundesweit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin (AG) führt die AG zahlreiche Seminare/Schulungen durch. Seit Herbst 2022 werden Schulungstermine erstmalig in Präsenz in Tagungsstätten angeboten und etappenweise geplant, da diese Veranstaltungen aus Gründen der räumlichen Kapazität nicht in den Räumlichkeiten der AG stattfinden können.
Nach ersten Auswertungen der bisher durchgeführten Schulungen sowie Rückmeldungen der Teilnehmenden ist vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 eine Durchführung von Schulungsterminen an 5 Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Stuttgart und Berlin) geplant.
Hierfür werden geeignete Schulungsräume und Leistungen in Form von Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt.
Der Auftraggeber kann durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen, die Rahmenvereinbarung um 12 weitere Monate zu verlängern.
Schulungsort Hamburg
Hamburg
Schulungsort Hamburg: Für die bundesweit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin (AG) führt die AG zahlreiche Seminare/Schulungen durch. Seit Herbst 2022 werden Schulungstermine erstmalig in Präsenz in Tagungsstätten angeboten und etappenweise geplant, da diese Veranstaltungen aus Gründen der räumlichen Kapazität nicht in den Räumlichkeiten der AG stattfinden können.
Nach ersten Auswertungen der bisher durchgeführten Schulungen sowie Rückmeldungen der Teilnehmenden ist vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 eine Durchführung von Schulungsterminen an 5 Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Stuttgart und Berlin) geplant.
Hierfür werden geeignete Schulungsräume und Leistungen in Form von Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt.
Der Auftraggeber kann durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen, die Rahmenvereinbarung um 12 weitere Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein oder Eigenerklärung: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
• Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. §§ 123, 124 GWB: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und deneinzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
• Der entsprechende Nachweis ist binnen 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
• Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de