Sanierung Rummelsburger See, Geländesicherungsbereich BG 2. Referenznummer der Bekanntmachung: 23-009
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rummelsburger See, Geländesicherungsbereich BG 2.
Sanierung Rummelsburger See, Geländesicherung BG 2.
10317 Berlin
Sedimentaustausch mittels Wabentechnik zur Uferstabilisierung mit vorheriger Sedimententnahme, Baufeldfreimachung und Kampfmittelräumung. Hierzu Kampfmittelsondierungen und ggf. Räumungen, Entnahme von 15.400 m3 kontaminierter Sedimente.
Liefern und einbauen von 5775 m3 Kies/-Sandgemisch, Einbringen von 8500 m Wabenprofilen und Transport von 31.700 t gefährlichen Abfalls über den Wasserweg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages),
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/ A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Angabe das in den letzten 2 Jahren das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Als vergleichbare Referenz wird die Referenz anerkannt, die folgende Kriterien erfüllt:
- Arbeiten im kontaminierten Bereich und
- Entnahme kontaminierter Böden / Sedimente und
- Bodenaustausch mittels Wabenverfahren.
Als vergleichbare Referenz wird die Referenz anerkannt, die folgende Kriterien erfüllt:
- Arbeiten im kontaminierten Bereich und
- Entnahme kontaminierter Böden / Sedimente und
- Bodenaustausch mittels Wabenverfahren.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt des Landes Berlin) sind für die Erbringung der Bauleistung zu beachtende Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
- Baggertechnik mit nicht kneifender Technik mit Ausnahme Sedimententnahme in den Wabenprofilen.
- Einbringen der Waben ohne rammende Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen: 19.05.2023
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) eingetragen oder präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat zu belegen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bescheinigungen und Einzelnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabelammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer